Südtiroler Landtag

Neue Aufgaben

Ende der 1980er Jahre wurden die Zuständigkeitsbereiche der Volksanwaltschaft erweitert. Der Landtag hat mit dem Gesetz vom 18. August 1988 Nr. 33, Artikel 15, den Volksanwalt aufgefordert, auch im Sanitätsbereich aktiv zu werden. Im Sanitätsbereich kam es in den ersten Jahren immer wieder zu denselben Klagen: Behandlungsfehler, Unterbringung der Langzeitkranken und Probleme bei der Anerkennung der Invalidität. Außerdem fordert Steger den Landtag auf, seine Kompetenzen auch auf die Gemeinden auszudehnen, wie es bereits in der Nachbarprovinz Trient der Fall ist. Das Staatsgesetz vom 8. Juni 1990 Nr. 142, Artikel 8, Absatz 1, „Ordnung der Örtlichen Körperschaften“, wies in diese Richtung.
„Lo statuto provinciale e quello comunale possono prevedere l'istituto del difensore civico, il quale svolge un ruolo di garante dell'imparzialitá e del buon andamento della pubblica amministrazione comunale o provinciale, segnalando, anche di propria iniziativa, gli abusi, le disfunzioni, le carenze ed i ritardi dell'amministrazione nei confronti dei cittadini.”

Auf lokaler, sprich Gemeindeebene, sollte ein eigener Bürgeranwalt eingesetzt werden. Als Höhepunkt des Jahres bezeichnete Steger den 2. Europäischen Kongress der Volksanwälte.  „Der Bürgerschutz in einer Demokratie gewinnt immer größere Bedeutung“, schreibt er in seinem Abschlussbericht. Das Einverständnis zwischen Bürgern und Regierung wird in Zukunft ausschlaggebend sein, denn die einseitig aufgebauten Entscheidungen der Behörden stoßen immer mehr auf Ablehnung. Als positives Beispiel erwähnte Steger den Landesverband der Kaufleute. Auf der Bozner Mustermesse 1990 hatte dieser die Einführung eines Konsumenten-Ombudsmann nach schwedischem Vorbild gefordert, um das Verhältnis zwischen Handel und dem Konsumenten zu verbessern.

Am 9. Mai 1989 wurde Steger für die Dauer einer weiteren Legislaturperiode als Volksanwalt bestätigt. Der Jahresbericht 1990 war der letzte, den Heinold Steger verfasst hat. Der erste Südtiroler Volksanwalt ist im April 1991 verstorben. In der Landtagssitzung vom 11. April 1991 hat die Präsidentin des Landtages Rosa Franzelin-Werth den ehemaligen Landtagsabgeordneten mit folgenden Worten gewürdigt:

„Am 18. Februar 1985 wurde Dr. Heinold Steger auf Vorschlag des Südtiroler Landtages mit Beschluss der Landesregierung zum ersten Volksanwalt Südtirols ernannt. (…) Der Südtiroler Landtag hat mit der Wahl von Dr. Heinold Steger zum Volksanwalt eine gute Wahl getroffen. In kurzer Zeit ist es ihm gelungen, aus der neuerrichteten Institution im Sinne des Gesetzes eine echte Beschwerdestelle und Klagemauer für den Bürger, eine Anlaufstelle für die Probleme des kleinen Mannes zu machen. Als Volksanwalt hat er sich mit der ihm eigenen Zähigkeit und mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln für die Rechte des Bürgers in dessen Kampf gegen den Bürokratismus der öffentlichen Verwaltung eingesetzt. Dr. Steger hat diese Aufgabe, die ihm ein echtes Herzensanliegen wurde, mit großer Umsicht und mit der Erfahrung und dem Gespür wahrgenommen, das er sich in den hochrangigen Ämtern, welche er im Laufe seines Lebens in Politik und Verwaltung bekleidete, erworben hat. Dafür gebührt ihm in dieser Stunde Anerkennung und der aufrichtige Dank des Südtiroler Landtages.“

30 Jahre Volksanwaltschaft in Südtirol

30 Jahre Volksanwaltschaft in Südtirol

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