Die Geburt der Volksanwaltschaft
Die Geschichte der Volksanwaltschaft in Südtirol beginnt am 23. Februar 1983. Damals wurde im Südtiroler Landtag unter dem Vorsitz des Landtags-Präsidenten Giuseppe Sfondrini (PSI) und des Vize-Landtagspräsidenten Matthias Ladurner- Parthanes (SVP) der Gesetzesentwurf Nr. 291 genehmigt. Mit diesem Gesetz sollte die Volksanwaltschaft in Südtirol eingeführt werden. 18 Abgeordnete stimmten für die Einführung, fünf Abgeordnete gaben einen weißen Stimmzettel ab. Die Volksanwaltschaft in Südtirol war geboren.
Die Idee einer Volksanwaltschaft ist bekanntlich viel älter. Gemeinhin gilt Schweden als Wiege der modernen Volksanwaltschaft. In Schweden wurde bereits 1809 der erste Ombudsman eingesetzt. Eine vom Parlament ernannte, unabhängige Vertrauensperson mit der Aufgabe, die Beamten des Königs zu kontrollieren und dem Parlament über die Verwaltung zu berichten. Nach Schweden führten die finnischen Nachbarn den Ombudsmann als Kontrollorgan der Verwaltung ein.
Weltweit verbreitete sich die schwedische Idee erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Gerade in den 1980er und 1990er Jahren wurde eine Fülle von Ombudsman-Einrichtungen geschaffen. Ob Parliamentary Commissioner, Médiateur, Bürgerbeauftragter, Volksanwalt, Difensore civico, Defensor del Pueblo, Provedor de justiçia oder Commissioner for Human Rights, es handelt sich dabei immer um den Ombudsman.
In Italien war die Toskana die erste Region, die diesen Gedanken aufgenommen hat. 1975 wurde hier der erste „Difensore civico“ ernannt. Zwölf weitere Regionen und autonome Provinzen folgten. 1983 war schließlich Südtirol an der Reihe. Es gab bereits in den Jahren davor immer wieder Bestrebungen, diese Institution in Südtirol zu schaffen. Schon 1973 war der Volksanwalt ein Wahlkampfthema des Kandidaten Hans Rubner (SVP). Aktiv vorangetrieben haben die Einrichtung einer Volksanwaltschaft die Landtagsabgeordneten Willi Erschbaumer (SPS) und Luigi Costalbano (NL/NS) mit entsprechenden Gesetzesentwürfen. Diese erhielten jedoch keine Mehrheit. Damals stand die Errichtung der „Autonomen Sektion des Verwaltungsgerichtshofes“ in Bozen bevor. Viele Politiker glaubten, diese Einrichtung würde genügen, und um die Klagen der Bürger besser beurteilen zu können. Nachdem sich die Errichtung des Verwaltungsgerichtshofes mehrmals verzögerte, beschloss der Landtag trotzdem, auf die Institution Volksanwalt zu setzen. Aber die Einrichtung der Volksanwaltschaft verlief nicht ohne Zwischenfälle. Das erste Gesetz wurde von der Regierung in Rom zurückgewiesen, weil dem Volksanwalt Kompetenzen zugesprochen wurden, die über die Zuständigkeiten des Landes hinausgingen. Also wurde der Gesetzesentwurf in der 1. Gesetzgebungskommission unter dem Vorsitz des SVP- Landtagsabgeordneten Klaus Dubis umgeschrieben. Erst dann erhielt das Gesetz die Zustimmung der Regierung, wurde im Amtsblatt der Region veröffentlicht und trat als Gesetz vom 9. Juni 1983, Nr. 15, in Kraft.
30 Jahre Volksanwaltschaft in Südtirol
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