Kernaufgaben der Antidiskriminierungsstelle
Die vielfältigen Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle sind im Art. 20 des Landesgesetzes Nr.11/2020 geregelt.
Die Antidiskriminierungsstelle
- erfasst systematisch Diskriminierungen
- gewährleistet die Möglichkeit Diskriminierungsfälle – auch in Form von Hassreden und Hassverbrechen - zu melden
- bietet Menschen, welche Diskriminierung erleiden Unterstützung in Form von Beratung und Mediation an
- entwickelt Initiativen und Projekte zur Förderung der Menschenrechte und der Gleichbehandlung
- wacht über die Einhaltung der europäischen und internationalen Vereinbarungen in Bezug auf das Diskriminierungsverbot
- überwacht die Einhaltung der internationalen und europäischen Verpflichtungen zum Schutz der Gleichbehandlung
- arbeitet in einem Netzwerk mit lokalen, staatlichen und internationalen Körperschaften zusammen, welches sich gemeinsam für die Gleichbehandlung und dem Diskriminierungsschutz einsetzt