Südtiroler Landtag

Kernaufgaben der Antidiskriminierungsstelle

Die vielfältigen Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle sind im Art. 20 des Landesgesetzes Nr.11/2020 geregelt.

Die Antidiskriminierungsstelle

  • erfasst systematisch Diskriminierungen
  • gewährleistet die Möglichkeit Diskriminierungsfälle – auch in Form von Hassreden und Hassverbrechen - zu melden
  • bietet Menschen, welche Diskriminierung erleiden Unterstützung in Form von Beratung und Mediation an
  • entwickelt Initiativen und Projekte zur Förderung der Menschenrechte und der Gleichbehandlung
  • wacht über die Einhaltung der europäischen und internationalen Vereinbarungen in Bezug auf das Diskriminierungsverbot
  • überwacht die Einhaltung der internationalen und europäischen Verpflichtungen zum Schutz der Gleichbehandlung
  • arbeitet in einem Netzwerk mit lokalen, staatlichen und internationalen Körperschaften zusammen, welches sich gemeinsam für die Gleichbehandlung und dem Diskriminierungsschutz einsetzt

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