Südtiroler Landtag

Diskriminierung

Was ist eine Diskriminierung:

Diskriminierung ist eine Benachteiligung, bei der Menschen, aufgrund von tatsächlichen oder zugeschriebenen Merkmalen ungleich behandelt werden.

Gemäß Art. 20 des Landesgesetz Nr. 11 vom Oktober 2020 unterstützt die Antidiskriminierungsstelle Menschen, welche aufgrund folgender personenbezogener Merkmale diskriminiert werden.

  • Rassistische Zuschreibungen, Sprache, Kultur
  • Ethnische Herkunft, Zugehörigkeit zu einer Nation oder politischen Ansicht
  • Religion
  • Behinderung
  • Aussehen, Alter
  • Homo- Bi- und Transphobie

Arten der Diskriminierung:

Das Gesetz unterscheidet

  • unmittelbare Diskriminierung. Diese liegt vor, wenn eine Person auf Grund einer der obengenannten Merkmale in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt als eine andere Person. Beispiel: Zeitungsannonce eines Maklerunternehmens mit dem Hinweis: Vermietung nur an Einheimische, oder eine Person aufgrund ihrer nationalen Herkunft nicht angestellt oder mit Hinweis auf die Hautfarbe nicht in ein Lokal eingelassen wird.
  • mittelbare Diskriminierung: Eine Regelung, Maßnahme wird neutral formuliert, wirkt sich aber in ihrer konkreten Anwendung benachteiligend auf Mitglieder einer bestimmten Personengruppe aus Beispiel: Ein Geschäft ist nur über zwei Stufen zugänglich. Alle Menschen müssen diese Stufen überwinden – RollstuhlfahrerInnen sind davon aber benachteiligt, da sie ausgeschlossen werden.
  • Belästigung: beinhaltet eine besondere Form diskriminierender Benachteiligung, bei der eine Person durch unerwünschte Verhaltensweisen wie Einschüchterungen, Anfeindungen Beleidigungen die Würde einer anderen Person verletzt und dadurch ein feindliches Umfeld entsteht. Beispiel: Plakate mit rassistischem Inhalt, homophobe E-Mails.

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