Südtiroler Landtag

Die wichtigsten Rechtsnormen

Das Diskriminierungsverbot ist ein Menschenrechtsprinzip. Es ist völkerrechtlich verbrieft und in verschiedenen Konventionen verankert.

Internationale Rechtsnormen:

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte des Jahres 1948 der Vereinten Nationen

Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung der Vereinten Nationen vom Jahr 1965

Europäische Rechtsnormen

Europäische Menschenrechtskonvention

Laut Art. 14 ist es verboten Menschen wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status die Rechte und Freiheiten der Konvention vorzuenthalten oder einzuschränken.

EU-Grundrechtecharta
Artikel 21 enthält ein umfassendes Verbot der Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung.

Richtlinien
Daneben wurden vom Rat der Europäischen Union mehrere Richtlinien erlassen, welche die Mitgliedstaaten verpflichten, mittels nationaler Rechtsnormen bestimmte Diskriminierungen auch im privaten Bereich zu unterbinden:

  • 2000/43/EG Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft
  • 2000/78/EG Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf

Nationales Recht:

  • Verfassung Art. 3 welches das Prinzip der gleichen gesellschaftlichen Würde und Gleichheit vor dem Gesetz festlegt.
  • Gesetzesverordnung Nr. 215/2003 mit welchem die Richtlinie 2000/43/EG in staatliches Gesetz umgewandelt wurde.
  • Gesetzesverordnung Nr. 216/2003 mit welchem die Richtlinie 2000/78EG in staatliches Gesetz umgewandelt wurde

Landesgesetz

Das Landesgesetz Nr. 11 vom 9. Oktober 2020 welches die beim Landtag angesiedelten Ombudsstellen regelt bildet die Grundlage für die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle (Art. 20 und folgende).

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