Südtiroler Landtag

Comunicac stampa

Volksanwaltschaft in Europa: Rechte, Territorien, Autonomien – Die Rolle der Ombudsstellen in einem europäischen Kontext

In der Vertretung der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino in Brüssel hat die Südtiroler Volksanwältin Meyer gemeinsam mit dem Präsidenten der nationalen Koordinierung der italienischen Volksanwälte, Fardelli, eine Tagung über die Rolle und die Zuständigkeiten der Ombudsstellen veranstaltet

Volksanwältin Veronika Meyer (Foto links) und Priska Garbin, die Verantwortliche der Antidiskriminierungsstelle (Fotoquelle: Volksanwaltschaft)

Im Rahmen der Konferenz des Europäischen Netzwerks der Ombudsstellen im Europäischen Parlament in Brüssel richtete Volksanwältin Veronika Meyer in Zusammenarbeit mit dem Präsidenten der nationalen Koordinierung der italienischen Volksanwälte, Marino Fardelli, vorige Woche eine vielbeachtete Tagung in der Vertretung der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino aus. Themenschwerpunkt war die Rolle und die Zuständigkeiten der Volksanwaltschaft in Europa. Grußworte sprachen Federica Fava, italienische Botschafterin in Belgien, die Mitglieder des Europäischen Parlamentes, Herbert Dorfmann und Paolo Inselvini, sowie Guido Giusti, Vizepräsident der Nationalen Koordination der italienischen Volksanwälte.

An der hochkarätig besetzten Tagung nahmen Ombudspersonen und Fachexperten der deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien, Andorra, Katalonien, Frankreich, Deutschland, der Schweiz und der Türkei teil. Neben Südtirol und der Autonomen Provinz Trient, war Italien durch das Aostatal, Latium, Sardinien, die Abruzzen, der Emilia Romagna und Umbrien vertreten.

Thematisiert wurden im Besonderen Bürgerrechte, Verwaltungstransparenz und demokratische Teilhabe. Interessant waren auch die dargelegten Beispiele für den Schutz von Rechten im mehrsprachigen und multikulturellen Kontext.

Bei der Eröffnung der Tagung betonte Volksanwältin Veronika Meyer den besonderen Wert dieses Treffens: „In mehrsprachigen und multikulturellen Gebieten erfordert der Schutz der Rechte der Bürgerinnen und Bürger einen hohen Grad an Aufmerksamkeit, Sensibilität, aber auch eigene, angemessene Instrumente zur Bewältigung der Probleme. Der Dialog der Ombudsleute hier in Brüssel ist ein starkes Zeichen für die Kooperation innerhalb des Netzwerkes der Ombudsstellen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger. Der Erfahrungsaustausch und die Diskussion über bewährte Verfahren zum Schutz der Rechte in den verschiedenen Ländern und Regionen soll dazu beitragen, das Vertrauen in die öffentliche Verwaltung und damit den Glauben in unsere Demokratie zu stärken.“ 

Von Südtiroler Seite nahm neben der Volksanwältin auch die Verantwortliche der Antidiskriminierungsstelle Südtirol, Priska Garbin, teil. Sie stellte die Antidiskriminierungsstelle und deren Zuständigkeitsbereich vor. Dabei legte Garbin den Fokus auf die Besonderheit der Antidiskriminierungsstelle unseres Landes. „Als öffentliche Einrichtung nimmt die Antidiskriminierungsstelle in Italien eine Sonderstellung ein. Sie ist durch ein Landesgesetz geregelt und bei der Volksanwaltschaft angesiedelt. Im restlichen Italien hingegen gibt es meist sogenannte ‚sportelli‘ bei zivilgesellschaftlichen Organisationen, die jeweils für einzelne Diskriminierungsstellen zuständig sind.“ Garbin nannte auch zwei wesentliche Vorteile dieser institutionellen Verankerung: „Erstens, verleiht sie uns eine größere Sichtbarkeit und Glaubwürdigkeit. Zweitens ist die Antidiskriminierungsstelle in Südtirol für alle Formen widerrechtlicher Diskriminierung zuständig, was uns erlaubt, intersektionale und Mehrfachdiskriminierungen, etwa aufgrund ethnischer Herkunft und Behinderung, umfassend zu behandeln“, unterstrich Priska Garbin.

VA

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