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Austausch zwischen deutschsprachigen Ombudsstellen

Anfang Oktober war Volksanwältin Veronika Meyer in Eupen (Ostbelgien) bei der Ombudsperson der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Marlene Hardt, zu Gast. Anlass war das 15-jährige Bestehen des dortigen Ombudsdienstes.

Volksanwältin Veronika Meyer (li.) und ihre Amtskollegin Marlene Hardt. (Foto: Volksanwaltschaft)

Das Treffen stand unter dem Motto: „Klar kommunizieren über Kriterien – damit Bürgerinnen und Bürger verstehen, was sie erwarten dürfen und was von ihnen erwartet wird“. „Die Diskussion unter den Ombudsleuten in Belgien verdeutlichte erneut, wie wichtig Transparenz und verständliche und klare Kommunikation zwischen öffentlicher Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern sind. Es ist ein unerlässliches Recht der Bürger:innen, dass die Verwaltung Entscheidungskriterien offenlegt und nachvollziehbar darlegt“, unterstreicht Volksanwältin Veronika Meyer. „Auf diese Weise lernen Bürger:innen ihre Rechte kennen und vermögen eigene Erwartungen realistisch einzuschätzen. Zudem gelingt es dadurch auch, Vertrauen in öffentliche Institutionen aufzubauen und zu stärken.“

Von besonderem Wert für Volksanwältin Veronika Meyer war auch der Austausch mit Gastgeberin Marlene Hardt, der Ombudsperson der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien, und weiteren Amtskolleg:innen. „Insbesondere in Regionen mit sprachlichen Minderheiten und autonomen Befugnissen erfordert der Schutz der Rechte der Bürgerinnen und Bürger einen besonders hohen Grad an Aufmerksamkeit, Sensibilität, aber auch eigene, angemessene Instrumente zur Bewältigung von Problemen. Für die Südtiroler Volksanwaltschaft ist daher der Erfahrungsaustausch mit ähnlichen Einrichtungen und ähnlicher Geschichte stets wichtig und bereichernd“, so Meyer.

Die Deutschsprachige Gemeinschaft (Ostbelgien) ist neben der Flämischen Gemeinschaft und der Französischen Gemeinschaft eine der drei Gemeinschaften des Königreichs Belgien und somit ein Gliedstaat des belgischen Föderalstaates. Das Gebiet um Eupen, Malmedy und St. Vith wurde dem belgischen Staat 1919 als Kriegsentschädigung von Deutschland zugesprochen. Ungeachtet ihrer Größe (846,14 km²) und ihrer geringen Anzahl von rund 79.500 Einwohnern besitzt die Deutschsprachige Gemeinschaft eine weitreichende Autonomie. So wie die Flämische und die Französische Gemeinschaft ist auch sie zuständig für alle kulturellen und personenbezogenen Angelegenheiten auf ihrem Gebiet, d.h. in den neun deutschsprachigen Gemeinden im Osten Belgiens, von denen sieben an Deutschland grenzen. Auch wenn die Einwohnerzahl der nationalen Minderheit nur einen kleinen Prozentsatz der belgischen Bevölkerung (11,8 Mio.) ausmacht, fällt sie kulturell gesehen mit einem Drittel ins Gewicht. Die Deutschsprachige Gemeinschaft verfügt in Eupen über ein eigenes Parlament mit 25 Mitgliedern und eine Regierung mit vier Ministern. Auch die Außenpolitik der Bereiche, in denen sie zuständig ist, kann sie eigenmächtig gestalten. Die regionalen (also überwiegend territorialen) Kompetenzen auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden von der Wallonischen Region ausgeübt. Für gewisse Zuständigkeiten der Wallonischen Region besteht das Recht der Deutschsprachigen Gemeinschaft diese auf ihrem Gebiet selbst auszuüben. Dazu gehören beispielsweise die Gemeindeaufsicht und -finanzierung, Denkmal- und Landschaftsschutz, Beschäftigungspolitik, Tourismus, Wohnungsbau, Raumordnung uns Aspekte der Energiepolitik.

VA

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