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Studienbeihilfen - Gemeinsamer Einsatz für benutzerfreundliche Software in der öffentlichen Verwaltung

Ein einfaches Verfahren beim Ansuchen für Studienbeihilfen für Heimschüler:innen stand im Mittelpunkt des jüngst stattgefundenen Gedankenaustausches zwischen Volksanwältin Veronika Meyer und der Amtsdirektorin für Schulfürsorge Nicol Mastella.

Volksanwältin Veronika Meyer (li.) und ihr Mitarbeiter Matthias Plazza beim Treffen mit der Direktorin des Amts für Schulfürsorge, Nicol Mastella. (Foto: Volksanwaltschaft)

Volksanwältin Veronika Meyer und ihr Mitarbeiter Matthias Plazza trafen sich vor Kurzem im Amt für Schulfürsorge mit Amtsdirektorin Nicol Mastella. Anlass des Treffens waren einige Anfragen von Bürger:innen bei der Volksanwaltschaft, die die technischen Probleme beim Ausfüllen der Anträge für Studienbeihilfen beanstandet hatten. „Die Anträge um Studienbeihilfe für Schüler:innen, die während des Schuljahres nicht daheim wohnen, konnten im März dieses Jahres erstmals über das neue My-Civis-Portal gestellt werden. Im Juni hat das Amt für Schulfürsorge die vorläufigen Ranglisten veröffentlicht. Leider haben es gar einige Antragstellende verabsäumt oder vergessen, erneut über das Portal diese Ranglisten einzusehen und eventuell erforderliche Korrekturen anzubringen. Fehlerhafte Angaben im Antrag führen unweigerlich zum Verlust der Studienbeihilfe“, erläutert Volksanwältin Veronika Meyer.

Amtsdirektorin Nicol Mastella teilte der Volksanwaltschaft mit, dass die anfänglichen technischen Probleme der Plattform mittlerweile behoben seien. Auch sicherte sie für das kommende Schuljahr weiterhin die Hilfestellung ihres Amtes beim Ausfüllen des Antrages zu. 

Volksanwältin Veronika Meyer äußerte sich am Rande des Treffens zufrieden über die Aussprache. „Die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung ist ein großer Fortschritt und nicht mehr aufzuhalten. Wichtig ist es, dass die Bürger:innen auf diesem Weg mitgenommen und Probleme technischer Natur ausgeräumt werden“, so Meyer. „Dazu gehört auch der ständige Dialog mit den Bürger:innen und zwischen den Institutionen. Die Volksanwaltschaft ist seit jeher bestrebt, diesen Weg mitzugestalten. Bürger:innennähe, Kontakt auf Augenhöhe zwischen Behörden und Bevölkerung und der Abbau bürokratischer Hürden sind wichtige Instrumente zu einer erfolgreichen Kommunikation“, unterstreicht die Volksanwältin abschließend.   

VA

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