Südtiroler Landtag

Pressemitteilungen

Bürgerwelle Südtirol tauscht sich mit Volksanwaltschaft über analoges Leben aus

Eine Abordnung der Bürgerwelle Südtirol traf sich mit Volksanwältin Veronika Meyer zum Gedankenaustausch über die zunehmende Digitalisierung und das Recht der Bürger:innen auf analoges Leben.

Volksanwältin Veronika Meyer (2. v.r.) und deren Mitarbeiterin Alessandra Orlandi (1. v.r.) mit der Delegation der Organisation Bürgerwelle Südtirol. (Foto: Volksanwaltschaft)

Die weitreichende Digitalisierung und das Recht auf ein analoges Leben standen im Mittelpunkt eines Treffens der Organisation Bürgerwelle Südtirol, die sich mit Elektrosmog befasst, mit der Volksanwaltschaft. Die Delegation äußerte in der Unterredung mit Volksanwältin Veronika Meyer und deren Mitarbeiterin Alessandra Orlandi am Sitz der Ombudsstelle ihre Bedenken und ihre große Sorge darüber, dass die analoge Teilhabe an der Gesellschaft in Zeiten zunehmender Digitalisierung insbesondere für ältere und weniger technikversierte Menschen nicht mehr gewährleistet sei. Aber auch jenen Bürgerinnen und Bürger, die kein Smartphone oder keinen Computer besitzen oder bewusst darauf verzichten, bleibe laut Bürgerwelle durch reine Onlinedienste der Zugang zu den Vorteilen und Diensten etwa auch der öffentlichen Verwaltung verwehrt. Dies gelte insbesondere für die Bereiche Schule, Sanität und Verwaltungsbescheide generell, etwa die Zustellung von Verkehrsstrafen über die Plattform SEND. Zu Letzterer hat sich die Volksanwältin vor Kurzem mit den Verantwortlichen von PagoPA getroffen, um sie über Beanstandungen zu informieren. Generell steht das Thema „Digitalisierung“ und die damit zusammenhängenden Herausforderungen immer wieder auf der Agenda der Netzwerktreffen der Volksanwaltschaften auf staatlicher und europäischer Ebene

Volksanwältin Veronika Meyer sicherte der Bürgerwelle Südtirol ihre Unterstützung zu und unterstrich ihren Einsatz dafür, dass der direkte Kontakt zwischen der Verwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern erhalten bleibe und trotz notwendiger fortschreitender Digitalisierung die herkömmliche Kontaktaufnahme telefonisch oder persönlich gewährleistet sein müsse. Der totale Verzicht darauf bei Inanspruchnahme von Diensten und Leistungen bedeute nämlich, dass ein nicht zu vernachlässigender Teil der Bevölkerung von der Nutzung dieser Leistungen ausgeschlossen werde. „Dies stünde auch im Widerspruch zur Zusicherung im Regierungsprogramm 2023-2028. Die Landesregierung sichert darin nämlich explizit zu, dass Personen, die nicht über digitale Kompetenzen verfügten, in die Lage zu versetzen, öffentliche Leistungen und Dienste trotzdem in Anspruch nehmen zu können“, so die Volksanwältin.

Meyer sind der persönliche Kontakt mit der Südtiroler Bevölkerung und ein niederschwelliges, bürgernahes Beratungsangebot ein großes Anliegen. Genau aus diesem Grund bietet die Volksanwaltschaft – neben den Beratungen am Hauptsitz in Bozen – auch regelmäßig Außensprechstunden in Brixen, Bruneck, Sterzing, Meran, Schlanders, Neumarkt, St. Martin in Thurn und St. Ulrich an, die weiterhin gut gebucht sind.  

VA

Logo - Südtiroler Landtag