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Volksanwältin trifft Regierungskommissär
Zu einem Gedankenaustausch mit Regierungskommissär Vito Cusumano und Amtsleiterin Margherita Toth fanden sich kürzlich Volksanwältin Veronika Meyer, die Verantwortliche für die Antidiskriminierungsstelle Südtirol, Priska Garbin, und Alessandra Orlandi, Sachbearbeiterin bei der Volksanwaltschaft, im Herzogspalast ein.
Im Mittelpunkt der Unterredung standen bürgernahe Verwaltung, Rekurse gegen meldeamtliche Verfügungen und Antidiskriminierung in seinen zahlreichen Facetten.
„Der Regierungskommissär ist mittlerweile seit acht Jahren in Bozen und kennt Land und Leute gut. Eine effiziente, bürgernahe Verwaltung ist ihm ein genauso großes Anliegen wie der Volksanwaltschaft, deren Beratung die Bürgerinnen und Bürger viel und gerne in Anspruch nehmen, wenn sie Vorgehensweisen der öffentlichen Verwaltung nicht nachvollziehen können. Insofern war der Austausch mit Cusumano für uns wichtig, und wir werden miteinander im Gespräch bleiben“, sagt Volksanwältin Veronika Meyer.
Laut Priska Garbin, der Verantwortlichen der Antidiskriminierungsstelle Südtirol, ist für die neuen Mitbürger:innen in Südtirol auch der Antrag zur Registrierung des meldeamtlichen Wohnsitzes immer wieder ein steiniger Weg. „Wenn die Antidiskriminierungsstelle in solchen Fällen mit dem Meldeamt keine Lösung erzielt, bleibt für Betroffene nur noch ein gerichtliches Verfahren oder ein Rekurs beim Regierungskommissariat. Leider häufen sich die Fälle. Das erklärt auch, warum die Wartezeiten für die Behandlung eines Rekurses dort mittlerweile über ein Jahr betragen. Der Regierungskommissär kennt die Problematik, verwies aber gleichzeitig auch auf das Procedere, in das ausländische Staaten einbezogen seien und die oft Monate brauchten, um Beurkundungen zuzustellen. Weil sowohl die Antidiskriminierungsstelle als auch das Regierungskommissariat gleichermaßen mit dieser Thematik befasst sind, sind solche Treffen besonders wichtig und für beide Seiten aufschlussreich“, so Priska Garbin.
VA