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Internationaler Tag der Menschenrechte am 10. Dezember – Garbin: „Menschenrechte gelten für alle – ausnahmslos“
Anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte, der auf den Jahrestag der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1948 – nach den Gräueltaten im Zweiten Weltkrieg – durch die Generalversammlung der UNO fällt, erinnert die Verantwortliche der Antidiskriminierungsstelle daran, dass Demokratie und Menschenrechte keine Selbstverständlichkeit sind
Am 10. Dezember findet jedes Jahr der Internationale Tag der Menschenrechte statt: Der 10. Dezember ist der Tag, an dem die Generalversammlung der Vereinten Nationen 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet hat. Mit dieser Erklärung wurden die Würde und ihre Bedeutung für das Zusammenleben von Menschen und Nationen das erste Mal ins allgemeine Bewusstsein gerückt.
Der Erklärung der Menschenrechte vorausgegangen waren die Gräueltaten des Zweiten Weltkrieges, die faschistische und nationalsozialistische Schreckensherrschaften und der Abwurf der Atombomben, welche in schier unüberbietbarem Maß vom Gegenpol der Würde – der Verachtung von Menschen und Leben – überhaupt zeugten.
„Die Grundsätze der Gleichheit und Nichtdiskriminierung sind das Herzstück der Menschenrechte und die Grundlage unserer Demokratie“, unterstreicht Priska Garbin, die Verantwortliche der Antidiskriminierungsstelle. „Die in der Erklärung verankerten Grundsätze sind heute so aktuell, wie nie zuvor. Wir gehen oft davon aus, dass die Demokratie und die Menschenrechte eine Selbstverständlichkeit sind. Das halte ich für fahrlässig. Es liegt in unser aller Verantwortung, unser Bekenntnis zu diesen Rechten stetig zu erneuern und zum Erhalt dieser Errungenschaften beizutragen.“
Die Menschenrechte, so Garbin weiter, „sind eine Bedienungsanleitung für das friedliche und glückliche Zusammenleben aller Menschen in diesem Land. Sie gelten für alle – ausnahmslos“.
INFO:
Antidiskriminierungsstelle
Cavourstraße 23 c
39100 Bozen
Tel. 0471 946 020
E-Mail: info@antidiskriminierungsstelle.bz.it
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag jeweils von 9 – 12 Uhr
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