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Der Bürger ist keine Datei

Volksanwältin Gabriele Morandell sprach in Straßburg bei einem internationalen Kongress zum Thema der Digitalisierung der Verwaltung und der Rolle des Volksanwaltes

Volksanwältin Morandell mit Amtskollegen bei der Konferenz im Europäischen Parlament

Die Südtiroler Volksanwältin sprach vor einigen Tagen bei der Konferenz des Europäischen Verbindungsnetzes der Volksanwälte und Bürgerbeauftragten im Europäischen Parlament in Straßburg zum Thema der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und der Beeinträchtigung der Rechte der Bürgerinnen.

Die Pandemie hat die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung sehr stark beschleunigt. Zeitgleich sind die Beschwerden der Bürger in Zusammenhang mit der Digitalisierung auch bei der Südtiroler Volksanwaltschaft sehr stark angestiegen. Grundsätzlich können nämlich nur 60 Prozent der Bevölkerung das Internet und die Onlinedienste umfassend nutzen. Somit werden die Rechte all jener Menschen nicht berücksichtigt, die aufgrund ihres hohen Alters, aufgrund einer Behinderung oder einfach aufgrund von Analphabetismus oder auch einer fehlenden technischen Ausrüstung oder Internetverbindung keinen Zugang zu den Onlinediensten der öffentlichen Verwaltung haben.

Vielfach sind die Bürger auf diese neuen Herausforderungen nicht vorbereitet, die Programme sind oft recht kompliziert und gar nicht benutzerfreundlich und es gibt wenige oder gar keine kompetenten Ansprechpartner, die bei Problemen kontaktiert werden können. Oftmals wird von den Verwaltungen auch vergessen, dass die Verwaltungssprache sehr komplex ist und die zu beantwortenden Fragen von vielen Bürgern gar nicht verstanden werden.

Der direkte Kontakt zwischen Verwaltung und Bürgern wird mit der Digitalisierung stark abgebaut, es entsteht große Distanz und damit einhergehend ein Vertrauensverlust in die öffentlichen Einrichtungen.

Viele und vor allem ältere Menschen finden sich in der digitalen Welt nicht zurecht bzw. lehnen diese ganz ab, sodass sie von der Verwaltung einfach ausgegrenzt und in ihren Rechten und ihrer Würde stark beeinträchtigt werden.

Die Hauptaufgabe der Verwaltung muss es nämlich sein und muss es bleiben, jedem Bürger unabhängig von seinem Bildungsgrad die Dienstleistungen zu erbringen und die Bürger zu unterstützen. Somit muss es auch weiterhin Aufgabe der Verwaltung bleiben für alle Bürger, ohne Umwege über private Dienstleister, zugänglich zu bleiben und es müssen den Bürgern mehrere einfache Wege, wie auch ein direkter Kontakt, angeboten werden, um in den Genuss der öffentlichen Dienste zu kommen.

Der persönliche Kontakt und Austausch mit dem zuständigen Beamten sollte für alle öffentlichen Verwaltungen im Sinne des von der Verfassung geschützten „Rechts einer guten Verwaltung“ auch in Zukunft immer verpflichtend offen bleiben müssen!

VA

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