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Volgger unterzeichnet Konvention zwischen Europäischem und Italienischem Ombudsman-Institut

Das Abkommen, das beim Zentrum für Menschenrechte der Universität Padua unterzeichnet wurde, sieht gemeinsame Projekte zur Förderung der Menschenrechte und der Bürgeranwaltschaft vor.

Die Unterschrift zur Konvention zwischen EOI und Uni Padua

In ihrer Eigenschaft als Präsidentin des Europäischen Ombudsman-Instituts (EOI) hat Volksanwältin Burgi Volgger, in Begleitung von EOI-Generalsekretär Josef Siegele, kürzlich in Padua ein Abkommen zur Zusammenarbeit zwischen dem EOI und dem Italienischen Ombudsmann-Institut unterzeichnet. Das Abkommen trägt auch die Unterschrift von Marco Mascia, dem Leiter des Zentrums für Menschenrechte an der Universität Padua, bei dem das Italienische Ombudsman-Institut angesiedelt ist.

Gemeinsam wollen die beiden Institute die Menschenrechte und eine Kultur des Friedens fördern sowie Theorie und Praxis der Ombudsmanschaft unterstützen. Dazu soll ein Jahresprogramm erstellt werden, mit Forschungsprojekten, Seminaren, Konferenzen, Publikationen, mit Austauschprogrammen und Initiativen zur Beratung und Unterstützung der Ombudsstellen. Weiteres Ziel ist ein Netzwerk von Universitäten, die Forschung und Lehre zu Themen der Volksanwaltschaft betreiben.

Zu den Vorhaben, die zuerst umgesetzt werden sollen, gehören eine vergleichende Studie über die Erfahrungen der Volksanwälte in den verschiedenen europäischen Ländern und die Schaffung von Praktikantenstellen für Studenten der Uni Padua beim EOI und den daran beteiligten Volksanwaltschaften.

AM

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