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Rechte gegen den Amtsschimmel

Recht auf eine gute Verwaltung, Einhaltung einer angemessenen Frist und Zugang zu den Akten – das sind nur einige der Grundrechte der Bürger der EU. Leider sieht es in der Praxis oft anders aus. Die Volksanwälte der 27 EU-Staaten wollen in Zukunft für eine effizientere Umsetzung der Grundrechte sorgen.

Burgi Volgger mit den österreichischen Volksanwälten Terezija Stoisits und Peter Kostelka

Die Grundrechte der EU müssen in Zukunft besser umgesetzt werden. Darauf haben sich die 27 Ombudsleute der EU-Staaten auf dem 8. Seminar des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten in Kopenhagen am Wochenende verständigt. Für das Europäische Ombudsman Institut war Südtirols Volksanwältin Burgi Volgger vertreten. „Es geht uns darum, das Vertrauen der Bürger in die EU und ihre Rechtsmittel zu stärken“, erklärt Volgger. Dabei wurde vor allem über eine bessere Umsetzung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union diskutiert. „Sie enthält die grundlegenden Rechte. Ihre Anwendung in konkreten Situationen ist für viele Bürger aber zu weit entfernt und zu sachspezifisch. Viele Bürger betrachten Menschenrechte häufig als etwas, das sie „nichts angeht“ und nur einen geheimnisvollen Bestandteil der Welt der Rechtsanwälte darstellt“, so Volgger. Laut einer aktuellen Eurobarometer-Umfragen zur Kenntnis der Charta der Grundrechte fühlen sich 72 Prozent der EU Bürger nicht informiert („feel not informed“), 13 Prozent haben sogar noch nie von ihr gehört. „Deshalb ist es Aufgabe der europäischen Volksanwälte, diese Grundrechte in konkrete Grundsätze umzuwandeln und sie so für die Bürger in ihrem Alltag lebendig werden zu lassen“, sagt Volgger.

Grundrechte besser umsetzen

Vor allem das Recht auf eine gute Verwaltung, Unparteilichkeit, Einhaltung einer angemessenen Frist, das Recht einer jeden Person gehört zu werden und der Zugang zu den Akten, sind Rechte, die der Bürger täglich im Umgang mit Verwaltung in Anspruch nehmen kann. „Auf diesem Gebiet gibt es eindeutig eine gemeinsame Grundlage für die Arbeit der europäischen Volksanwälte“, ist Volgger überzeugt. Die Europäischen Volksanwälte waren sich einig, das das Konzept einer „guten Verwaltung“ nicht nur als eine Reihe von Rechtsnormen verstanden werden soll, sondern auch als über die Rechtmäßigkeit hinausgehendes Konzept von Gerechtigkeit und Fairness.

Schutz vor ungerechten Auswirkungen von EU-Regelungen

Seit kurzem können die europäischen Volksanwälte beim Europäischen Ombudsmann schriftlichte Antworten auf Fragen zum Recht der Europäischen Union und seiner Auslegung anfordern, insbesondere dann, wenn sich diese Fragen im Rahmen der Behandlung von spezifischen Fällen stellen. „Diese Möglichkeit Anfragen zu stellen, stellt für uns Volksanwälte ein wirksames Mittel dar, um eine autorisierte Auslegung europäischen Rechts zu erhalten“, sagt Volgger. „Das Verfahren trägt dazu bei, die Autorität der Volksanwälte in europäischen Fragen zu stärken und Synergien zwischen den nationalen Volksanwälten und dem Europäischen Ombudsmann zum Schutz der Bürger vor ungerechten Auswirkungen von EU Regelungen zu schaffen“, sagt Volgger.

AM

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