Südtiroler Landtag

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Auftrag für Volgger erneuert

Landtag bestätigt amtierende Volksanwältin mit Zweidrittelmehrheit

Der Südtiroler Landtag hat am 10. November Volksanwältin Burgi Volgger in ihrem Amt bestätigt. Der Wahl sind bewegte Debatten und monatelange Rechtsstreitigkeiten um das Gesetz vorausgegangen, das die Wahl regelt. Volgger war bereits zu Beginn der Legislaturperiode zur Volksanwältin gewählt worden, ein Mitbewerber hat die Wahl jedoch angefochten.

In der Zwischenzeit hat der Landtag das Gesetz zur Volksanwaltschaft geändert, um eventuelle Zweifel am Verfahren auszuräumen. Das neue Gesetz sieht eine Anhörung der Kandidatinnen und Kandidaten vor dem Landtag vor. Neu eingeführt wurde auch eine Zweidrittelmehrheit für die Wahl, um den größtmöglichen Konsens herzustellen und das Amt mit Autorität und dem nötigen Rückhalt zu versehen. 27 von insgesamt 32 Bewerbern haben sich im Mai dieses Jahres der Anhörung gestellt. Nach Vorgesprächen unter den Landtagsfraktionen ist man nun zur Wahl geschritten, wobei 24 Stimmen auf Burgi Volgger entfielen und damit die vorgesehene Mehrheit erreicht wurde.

AM

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