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Dello Sbarba empfängt Volksanwalt Kataloniens

Der Vergleich zweier Modelle von Volksanwaltschaft waren das Thema bei einem Treffen von Landtagspräsident Dello Sbarba und Volksanwältin Burgi Volgger mit dem katalanischen Volksanwalt Rafael Ribò i Massò und dem Direktor der Volksanwaltschaft Matias Vives

Riccardo Dello Sbarba, Rafael Ribò i Massò, Burgi Volgger, Matias Vives

Ein Volksanwalt, der ein Gesetz aufhalten kann – dieser herausragende Unterschied wurde bei einem Vergleich zwischen der katalanischen und der Südtiroler Volksanwaltschaft festgestellt, der heute im Südtiroler Landtag gezogen wurde. Präsident Riccardo Dello Sbarba hat heute den Katalanischen Volksanwalt Rafael Ribò i Massò und seinen Direktor Matias Vives empfangen, die in Bozen ihre Zusammenarbeit mit der Südtiroler Volksanwaltschaft und mit Volksanwältin Burgi Volgger vertiefen wollen.

Wie Volksanwalt Ribò erläuterte, kann er, über ein Höchstgericht, den Werdegang eines Gesetzes unterbrechen, wenn es aus seiner Sicht zum Schaden der Bürger gerät. Außerdem sendet er dem katalanischen Parlament monatlich monographische Berichte zu verschiedenen Themen wie z.B. den Wohnbedarf, die Immigration, die Obdachlosen usw. Diese Berichte enthalten auch politische Schlussfolgerungen, die nicht selten vom Parlament übernommen werden. Der Volksanwalt wird in Katalonien vom Parlament mit einer Drei-Fünftel-Mehrheit gewählt, verwaltet ein eigenes Budget und ist weitgehend unabhängig, auch bei der Auswahl seiner Mitarbeiter. „Er hat praktisch alles, was ein Volksanwalt braucht, um unabhängig zu sein und auf der Seite der Bürgerinnen und Bürger zu stehen“, resümiert Burgi Volgger.

„Die katalanische Volksanwaltschaft hat Modellcharakter“, meint Präsident Dello Sbarba, „die starke Unabhängigkeit ist vor allem in einer Autonomie wichtig, wo es enge Beziehungen zwischen Bürgern und Verwaltung gibt.“

AM

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