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LR Theiner zur Schiedsstelle für Arzthaftpflichtfragen

(LPA) Der von Volksanwältin Burgi Volgger geäußerte Wunsch nach der Schaffung einer Schiedsstelle in Arzthaftpflichtfragen findet auch bei Gesundheitslandesrat Richard Theiner vollste Unterstützung. "Wir sind dabei, die rechtlichen Grundlagen für eine solche Schiedsstelle abzuklären und ein Südtiroler Modell auszuarbeiten", so Theiner. Die Errichtung der Schiedsstelle sei allerdings nur dann sinnvoll, wenn diese auch von den Versicherungsgesellschaften der Ärzte und Sanitätsbetriebe anerkannt wird.

Die Schiedsstelle in Arzthaftpflichtfragen ist als Anlaufstelle für eine außergerichtliche Streitbeilegung gedacht. Sie soll immer dann eingreifen, wenn ein Patient glaubt, durch einen Behandlungsfehler gesundheitlich geschädigt worden zu sein. Aufgabe der Schiedsstelle wäre dann, eine Einigung zwischen dem Arzt bzw. dem Gesundheitspersonal und dem Patienten herbeizuführen.

Das Verfahren vor der Schiedsstelle soll für den Bürger gleich mehrere Vorteile bringen. Zum einen ist ein Verfahren vor der unabhängigen Schiedsstelle für den Bürger kostenlos. Zum anderen soll es sich durch seine kurze Dauer von maximal einem Jahr auszeichnen. Im Vergleich dazu dauern Verfahren vor dem ordentlichen Gericht oft viele Jahre und sind zudem für den Patienten mit hohen Kosten für Anwalt und medizinischen Gutachter verbunden.

Landesrat Richard Theiner vertritt in Sachen Schiedsstelle die Meinung, dass der Erfolg einer solchen Stelle von der Akzeptanz durch die Versicherungsgesellschaften abhängt. Eine Meinung, die auch Volksanwältin Burgi Volgger teilt. "Nach Abklärung aller offenen rechtlichen Fragen werden wir umgehend Kontakt zu den Versicherungsgesellschaften der Sanitätsbetriebe aufnehmen und ihnen das Projekt der Schiedsstelle für Arzthaftpflichtfragen vorstellen", so Theiner abschließend.
(Autor: chr)

chr

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