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Pressemitteilungen

Volksanwaltschaft | 27.01.2014 | 11:50

Volgger bei Unterzeichnung eines Abkommens zwischen Volksanwaltschaften von Italien und Albanien in Tirana

Ziele der Zusammenarbeit sind ein Informationsaustausch über die Verwaltungssysteme und die gegenseitige Unterstützung der Bürger des jeweils anderen Landes.

Kooperation der Volksanwälte Albaniens und Italiens: (v.l.) Lucia Franchini, Igli Totozani und Burgi VolggerZoomansichtKooperation der Volksanwälte Albaniens und Italiens: (v.l.) Lucia Franchini, Igli Totozani und Burgi Volgger

Volksanwältin Burgi Volgger war dieser Tage  in ihrer Eigenschaft als Präsidentin des Europäischen Ombudsman-Instituts bei der Unterzeichnung eines Kooperationsabkommens zwischen den Volksanwaltschaften Italiens und Albaniens dabei. Das Abkommen, das vom albanischen Volksanwalt Igli Totozani und der Koordinatorin der regionalen Volksanwaltschaften Italiens Lucia Franchini in Tirana unterzeichnet wurde, sieht eine Zusammenarbeit bei der Unterstützung der Mitbürger, die sich im jeweils anderen Land aufhalten vor.

„Derzeit studieren z.B. viele Italiener an albanischen Universitäten, vor allem wegen der geringeren Lebenshaltungskosten. Das monatliche Durchschnitteinkommen beträgt in Albanien 300 Euro", berichtet Volgger. Volksanwalt Totozani spricht übrigens mehrere Sprachen fließend, auch Italienisch, da er eine Zeitlang an der Uni Trient studiert hat.


(AM)

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