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Pressemitteilungen

Volksanwaltschaft | 04.06.2012 | 13:56

„Die Idee des Ombudsmannes in Europa stärken“

Südtiroler Volksanwältin bei internationaler Konferenz in Innsbruck

Volgger mit Isil Gachet (li.) und Reinhard Krismer (re.)ZoomansichtVolgger mit Isil Gachet (li.) und Reinhard Krismer (re.)

Der ehemalige Tiroler Landeshauptmann und heutige Präsident der Kammer der Regionen im Europarat Herwig van Staa hat in Innsbruck zur internationalen Konferenz „Regionen im Europarat und in der europäischen Union“ geladen. Mit dabei war neben dem Südtiroler Landeshauptmann Luis Durnwalder auch die Südtiroler Volksanwältin Burgi Volgger. Volgger referierte über die Arbeit der regionalen Ombudsleute in Europa.

Der Europarat und die europäische Union sind zwei Einrichtungen, die ähnliche Aufgaben verrichten. Beide Organisationen laufen aber oft parallel, es kommt selten zu einer guten Zusammenarbeit. Ein Umstand, unter dem vor allem auch die Regionen in Europa leiden. Ziel der internationalen Konferenz in Innsbruck war es deshalb die Zusammenarbeit der Regionen im Europarat und in der Europäischen Union zu stärken. Zur Konferenz eingeladen wurden dazu sämtliche Regierungschefs der europäischen Regionen mit Gesetzgebungsbefugnis. Landeshauptmann Luis Durnwalder hat die Konferenz aufmerksam verfolgt.

Europaweit gleiche Standards für Volksanwälte

Gastrednerin der Konferenz war eine weitere Südtirolerin, die Volksanwältin Burgi Volgger. Volgger hat als Präsidentin des Europäischen Ombudsman Institutes (EOI) über die Arbeit der regionalen Ombudsleute in Europa berichtet. Nach einer kurzen historischen Einführung hat Volgger eine Lanze für die regionalen Ombudsleute gebrochen. „Die wichtigsten Argumente für den regionalen Ombudsmann ist die Bürgernähe, die Bürgerfreundlichkeit und eine effiziente und unmittelbare Behandlung der Bürgeranliegen vor Ort“, sagte Volgger. Durch das Einschreiten des Ombudsmannes begegnen sich Bürger und Verwaltung auf Augenhöhe. „Neben der umfassenden Kontrolle der Verwaltung sehen heute die regionalen Ombudsleute auch im Menschenrechtsschutz einen bedeutenden Aspekt ihrer Tätigkeit“, erklärte Volgger weiter. „Deshalb sind wir vom EOI schon lange der Meinung, dass ein europäischer Standard an Zuständigkeiten für einen regionalen Ombudsmann angestrebt werden soll, um der Schaffung von Alibi-Institutionen vorzubeugen.“ Dazu bedarf es konkreter Verbesserungen. „Die Ombudsleute müssen finanziell von der Verwaltung unabhängig sein, sie müssen schriftliche Antworten der angeklagten Behörden bekommen und sie sollen die Kompetenz erhalten, vermutete Missstände aus eigenem Antrieb heraus zu überprüfen“, fasste Volgger die Bedingungen zusammen.

„Erklärung von Innsbruck“ unterzeichnet

In Zukunft stehen für die regionalen Ombusleute wichtige Herausforderungen an. „Es gilt die Einrichtung Volksanwalt bei den Bürgern noch bekannter zu machen, damit gerade die bedürftigen Schichten auf die Unterstützung der Volksanwaltschaft aufmerksam gemacht wird“, so Volgger. „Der Ombudsmann ist europaweit die einzige unabhängige Rechtsschutzeinrichtung, deren oberstes Ziel es ist, durch eine erfolgreiche Vermittlung das Vertrauen der Bürger in die Verwaltung und in die Politik zu stärken.“ Volgger fordert deshalb die Einrichtung regionaler Obmudsmann in Europa weiter auszubauen. Abschließend wurde die „Erklärung von Innsbruck“ beschlossen. Mit der Annahme dieser Erklärung wollen sich die in Innsbruck vertretenen Regionen dafür einsetzten, das Ombudseinrichtungen zur Kontrolle und Beratung der Verwaltung geschaffen und ausgebaut werden.


(AM)

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