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Pressemitteilungen

Volksanwaltschaft | 20.05.2011 | 15:04

Volksanwaltschaft ab jetzt für alle Gemeinden zuständig

Burgi Volgger ist nun auch Gemeindevolksanwältin für Taufers in Münstertal, der 116. Gemeinde, die mit der Volksanwaltschaft eine Vereinbarung abgeschlossen hat.

Volgger mit BM Hermann Bernhard FliriZoomansichtVolgger mit BM Hermann Bernhard Fliri

Das Volksanwaltsgesetz sieht für die Gemeinden die Möglichkeit vor, für ihre Bürger die Dienste der Volksanwaltschaft in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist allerdings der Abschluss einer Vereinbarung, mit welcher sich die Gemeinde verpflichtet, mit der Volksanwaltschaft zusammenzuarbeiten und eine gute Lösung für ihre Bürgerinnen und Bürger zu suchen. Volksanwältin Burgi Volgger und Bürgermeister Hermann Bernhard Fliri haben vergangene Woche die entsprechende Vereinbarung für Taufers im Münstertal unterschrieben, und damit gehören nun alle 116 Gemeinden Südtirols zum Zuständigkeitsbereich der Volksanwaltschaft.

Volgger hat sich Gemeinde für Gemeinde vorgearbeitet und die Bürgermeister davon überzeugen können, dass der Dienst der Volksanwaltschaft keine Einmischung von außen ist, sondern eine Chance für Bürgernähe und für eine Verbesserung der Verwaltungstätigkeit. Gerade in Gemeindeangelegenheiten ist die Hilfe der Volksanwaltschaft sehr gefragt, sagt Volgger: „Die Beschwerden der Bürger über die Gemeindeverwaltung haben meist auch eine persönliche Komponente: Verwandtschaft, Nachbarschaft und Mitgliedschaft im selben Verein erleichtern zwar zumeist die Kommunikation zwischen Bürgern und Gemeindevertretern, sind aber nicht selten hinderlich, wenn etwa abschlägige Verwaltungsakte getroffen werden müssen. Sehr schnell werden solche Maßnahmen dann als persönliche Ablehnung empfunden. Besonders in Gemeinden, wo es enge Familienbande gibt, wenden sich die Bürger gerne an die Volksanwaltschaft, weil sie sie eine neutrale, unabhängige Einrichtung ist, die nicht in das Dorfgeschehen verwickelt ist.“

Gleichzeitig können sich die Bürgerinnen und Bürger auch eine unbürokratische Hilfe erwarten: „Mit Lokalaugenscheinen, persönlichen Aussprachen vor Ort und Vermittlungsgesprächen haben wir gute Erfahrungen gemacht. Oft können Aussprachen mit der Volksanwältin verfahrene Situationen lösen, wo sich die Positionen zwischen Beschwerdeführer und Gemeinde verhärtet haben und eine sachliche Kommunikation nicht mehr möglich ist.“


(AM)

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