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Pressemitteilungen

Volksanwaltschaft | 23.02.2010 | 12:30

Auswahlverfahren für Volksanwaltschaft beginnt

Bekanntmachung im Amtsblatt veröffentlicht. Wahl nach schriftlicher Bewerbung und Anhörung im Landtag.

Landtagspräsident Dieter Steger hat heute im Amtsblatt der Region den Beginn des Verfahrens für die Ernennung des Volksanwalts bzw. der Volksanwältin bekannt gegeben. Innerhalb von dreißig Tagen können nun schriftliche Bewerbungen an den Landtagspräsidenten gerichtet werden.
Voraussetzung für eine Wahl durch den Landtag sind ein Universitätsabschluss, die Zweisprachigkeit und Erfahrung in den Bereichen Recht oder Verwaltung. Der Wahl geht eine Anhörung vor den Landtagsabgeordneten voraus, bei der die Kandidaten und Kandidatinnen ihre Fähigkeiten, ihre Erfahrung und ihre Vorstellungen von der Arbeit der Volkanwaltschaft darlegen können.

Die Amtsdauer beträgt gemäß dem erst kürzlich vom Landtag verabschiedeten Gesetz zur Volksanwaltschaft (Landesgesetz 3 vom 4. Februar 2010) sechs Jahre, die Amtsvergütung 130.349,28 Euro brutto im Jahr.
Nähere Informationen können dem Landesgesetz sowie der Bekanntmachung im Amtsblatt entnommen werden.

(AM)

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