Hauptinhalt

Pressemitteilungen

Volksanwaltschaft | 06.12.2005 |

LR Theiner stellt Schlichtungsstelle in Arzthaftungsfragen vor

LPA - Um Patienten bei Behandlungsfehlern rasch und unbürokratisch zu ihrem Recht zu verhelfen, soll nun auch in Südtirol eine Schlichtungsstelle in Arzthaftungsfragen nach dem Vorbild in Nordtirol eingerichtet werden. Am heutigen 6. Dezember 2005 stellten Landesrat Richard Theiner und Volksanwältin Burgi Volgger die neue Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger im Gesundheitsbereich vor.

Christian Leuprecht, LR Richard Theiner und Volksanwältin Burgi Volgger bei der Vorstellung der Schlichtungsstelle im Pressesaal der LandesregierungZoomansichtChristian Leuprecht, LR Richard Theiner und Volksanwältin Burgi Volgger bei der Vorstellung der Schlichtungsstelle im Pressesaal der Landesregierung

Die Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen soll mit einem Richter, einem Arzt für Rechtsmedizin und einem Juristen besetzt werden, um Unabhängigkeit und fachliche Kompetenz zu gewährleisten. Sie kann immer dann angerufen werden, wenn ein Patient glaubt, durch eine falsche Diagnose oder durch einen Behandlungsfehler geschädigt worden zu sein. Die Schlichtungsstelle wird sowohl für das öffentliche als auch für das private Gesundheitswesen zuständig sein.

Die rechtliche Grundlage für die Schaffung der Schlichtungsstelle wurde mit dem Omnibus-IV-Gesetz geschaffen, das vor kurzem in Kraft getreten ist. Nun wird die Durchführungsverordnung für diese neue Einrichtung ausgearbeitet. Ihren Betrieb dürfte die Schlichtungsstelle voraussichtlich im kommenden Sommer 2006 aufnehmen. Damit wird es neben dem Gesundheitstelefon, den Bürgerbüros in den Sanitätsbetrieben und der Volksanwaltschaft eine weitere Anlaufstelle im Gesundheitsbereich geben. „Die Schlichtungsstelle in Arzthaftungsfragen ist eine konkrete Alternative zum Zivilprozess, die weniger Zeit in Anspruch nimmt und mit keinen Kosten für den Patienten verbunden ist“, betonte Landesrat Richard Theiner bei der heutigen Vorstellung. Während beispielsweise eine Verhandlung bei der Schlichtungsstelle maximal zwölf Monate dauert, zieht sich ein Prozess beim Zivilgericht mitunter fünf bis zehn Jahre hin.

Das Konzept der Schlichtungsstelle für Südtirol, lehnt sich an das Nordtiroler Vorbild an, das sich bereits bewährt hat. Es wurde vom Ressort für Gesundheitswesen in Zusammenarbeit mit der Beauftragten für Patientenanliegen der Volksanwaltschaft und der Patientenvertretung in Innsbruck ausgearbeitet. "Der Patientenschutz wird nun um eine neue Einrichtung reicher", so Volksanwältin Burgi Volgger, die besonders die flexible und schlanke Struktur der Stelle positiv bewertete.

Die neue Schlichtungsstelle soll als unabhängiges Organ bei der Landesabteilung für Gesundheitswesen eingerichtet werden. Mit dem vorgesehen Modell haben sich bereits die Versicherungsgesellschaften der Sanitätsbetriebe einverstanden erklärt. „Es geht letztlich darum, das Vertrauen zwischen Arzt und Patienten zu stärken, aber auch die Ärzte und deren Arbeitgeber vor eventuellen Vorverurteilungen zu schützen“, erklärt Landesrat Theiner.
(Autor: jw)

(JW)

Seitenanfang