Südtiroler Landtag

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Seit 1993 besteht für die Südtiroler Gemeinden die Möglichkeit, eine Konvention mit der Volksanwaltschaft zu unterzeichnen. Durch dieses Abkommen können sich die Bürger der Gemeinden bei Verwaltungsfragen an die Volksanwaltschaft wenden. Zu Volggers Amtsantritt hatte aber lediglich knapp die Hälfte der Gemeinden diese Konvention unterzeichnet. 2006 stand die Novellierung der Gemeindesatzungen an. Mit einem Brief an alle Bürgermeister startete Volgger eine Generaloffensive. „Besonders in Gemeinden, wo es enge Familienbande gibt, wenden sich die Bürger gerne an die Volksanwaltschaft, weil sie sie als unabhängige Einrichtung empfinden, die nicht in das Dorfgeschehen verwickelt ist. Wie Sie wissen, kann eine Gemeinde noch so bürgernah und verfahrensgerecht handeln, es gibt immer Bürger, die jede Auskunft der Gemeindevertreter hinterfragen.“, schrieb Volgger. Das Ergebnis war, dass sich alle 116 Gemeinden Südtirols entschlossen, in ihrer Satzung die Einrichtung der Volksanwaltschaft vorzusehen.

Volgger hat viel Zeit aufgewendet, um das Vertrauen der Gemeinden zu erlangen. In unzähligen persönlichen Gesprächen mit den Bürgermeistern, den Gemeindereferenten und den Gemeindesekretären, hat sie versucht zu erklären, wo die Vorteile einer solchen Zusammenarbeit liegen. „Erst als die Gemeinden eine Intervention der Volksanwaltschaft als Chance für eine Verbesserung der Verwaltungstätigkeit und der Beziehungen mit den Bürgern verstanden, war eine konstruktive Zusammenarbeit möglich.“, betont Volgger im Jahresbericht 2006. Im diesem Jahr haben schließlich ganze 36 der 116 Gemeinden die Konvention unterschrieben. 2007 folgten weitere zehn Gemeinden. 2010 schließlich unterschrieben mit Lajen (am 14. April) und Taufers im Münstertal (am 13. Mai) auch die letzten beiden Gemeinden die Konvention. Heute haben sich alle Gemeinden zur Zusammenarbeit mit der Volksanwältin verpflichtet. Jeder Bürger des Landes darf sich in einem Streitfall mit seiner Gemeinde an die Volksanwaltschaft wenden. Die Anzahl der behandelnden Fälle ist deshalb in den letzten Jahren immer weiter angestiegen. Häufig wenden sich die Bürger an die Volksanwältin, weil ihnen die Akteneinsicht verweigert wurde. In den Gemeinden kommen neben den juristischen oft auch persönliche Probleme zum Tragen, gerade hier ist der nüchterne, emotionslose Blick von außen ein großer Vorteil für alle beteiligten Streitparteien.

In den großen Südtiroler Städten Bozen, Brixen und Meran wurden eigene kompetente Ansprechpersonen ausgewählt, die den Kontakt mit der Volksanwaltschaft pflegen. Das hat sich bewährt, dadurch wurde die Zusammenarbeit mit diesen Verwaltungen wesentlich verbessert.

30 Jahre Volksanwaltschaft in Südtirol

30 Jahre Volksanwaltschaft in Südtirol

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