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Aufgaben

Die Aufgaben der Volksanwaltschaft sind im Wesentlichen die der Beschwerdeprüfung, Information, Beratung und Vermittlung bei Konflikten zwischen den Bürgern und Bürgerinnen auf der einen Seite und der öffentlicher Verwaltung auf der anderen.

Prüfung von Beschwerden

Sie fühlen sich von einer Behörde ungerecht behandelt. Ihr Verfahren wird verzögert. Sie kommen nicht zu Ihrem Recht, Rechtsmittel stehen nicht oder nicht mehr zur Verfügung. Wir prüfen Ihre Beschwerde, bemühen uns um eine Lösung und stellen fest, ob das Vorgehen der Behörde rechtmäßig und angemessen war.
Wir tragen Sorge, dass ein Verwaltungsakt oder Verfahren der öffentlichen Verwaltung ordnungsgemäß und rasch erlassen bzw. abgewickelt werden.

Auskunft und Beratung

Sie fühlen sich in Angelegenheiten der Gemeinde- und Landesverwaltung zu wenig beraten, brauchen mehr Informationen oder Ratschläge im Umgang mit den Behörden. Sie wissen nicht, ob oder wie Sie einen Verwaltungsakt in Frage stellen oder anfechten können. Wir besprechen die Angelegenheit mit Ihnen und erteilen Rat für Ihr weiteres Verhalten.

Mittlerin zwischen Bürger und Verwaltung

Sie fühlen sich von einer Behörde nicht ernst genommen. Sie meinen, eine für Sie günstigere Entscheidung sei möglich. Das Gesprächsklima mit dem Bürgermeister oder einem Beamten ist auf dem Tiefpunkt angelangt. Die Volksanwaltschaft kann von den Ämtern mündliche und schriftliche Stellungnahmen einholen. Sie kann vermitteln und sich um eine Lösung der Konflikte bemühen.

Weiterleitung Ihrer Anregungen

Sie glauben, die Behörden könnten Ihre Aufgaben besser und schneller erledigen und haben Vorschläge dazu. Sie sind überzeugt, bestimmte Regelungen sollten geändert oder aufgehoben werden. Nur leider hört niemand auf Sie. Die Volksanwältin kann diese Anregungen an die Verwaltung oder den Südtiroler Landtag weiter leiten.