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Defenüda zivica | 10.09.2025 | 08:55

Plenarsitzung – Tätigkeitsbericht 2024 der Volksanwaltschaft (inklusive Antidiskriminierungsstelle)

Im Berichtsjahr gab es 7.414 Kontaktaufnahmen mit der Volksanwaltschaft – davon 6.444 Beschwerden und 970 Beratungen; ein Drittel der Beschwerden entfielen auf die Gemeinden, 21 Prozent auf die Landesverwaltung. Antidiskriminierungsstelle war im Berichtsjahr 260-mal aktiv; 139-mal wurden Personen zu Diskriminierungsfragen beraten, rechtlich unterstützt und allgemein über Gleichbehandlung informiert. Stellungnahmen und Fragen der Abgeordneten.

Volksanwältin Veronika Meyer hat heute ihren Tätigkeitsbericht 2024 im Landtag vorgestellt (Foto: Südtiroler Landtag/Werth)ZoomansichtVolksanwältin Veronika Meyer hat heute ihren Tätigkeitsbericht 2024 im Landtag vorgestellt (Foto: Südtiroler Landtag/Werth)

Fotos (Quelle: Südtiroler Landtag/Werth): https://www.flickr.com/photos/190091852@N05
Video- und Audioaufnahmen (Quelle: Südtiroler Landtag/GNews):
https://1drv.ms/f/c/6efd753da7b2ee8b/El_X4v3d-cRAgVffT3bu82oB0JG0V7ay_LhLC72BQfVPFg?e=KJq8Rj
INFO für die Medien: Beide Links werden im Laufe des Vormittags mit aktuellen Fotos sowie Video- und Audioaufnahmen der Anhörungen der Ombudsstellen ergänzt.

Am heutigen Mittwoch (10. September) Vormittag finden die jährlichen Anhörungen im Sinne der Geschäftsordnung der zum Landtag gehörenden Ombudsstellen statt. Den Auftakt machten Volksanwältin Veronika Meyer sowie Priska Garbin, Verantwortliche der bei der Volksanwaltschaft angesiedelten Antidiskriminierungsstelle.

Volksanwältin Meyer unterstrich bei der Vorstellung ihres Tätigkeitsberichts 2024 u.a., dass durch die vielfältigen Bürgeranfragen, die thematisch 360 Grad des Verwaltungsbereichs betreffen, ein sehr guter Einblick in die Südtiroler Gesellschaft ermöglicht und ersichtlich wird, welche Themen und politische Entscheidungen die Menschen beschäftigen. In ihrem ersten Tätigkeitsjahr (sie ist seit April 2024 im Amt, AdR) sei für sie auch eine Priorität gewesen, mit dem Netzwerk, das ihre Vorgängerinnen und Vorgänger zwischen der Volksanwaltschaft und der öffentlichen Verwaltung sowie mit Verbänden und Vereinen aufgebaut haben, persönlich Kontakt aufzunehmen. Zudem habe sie an Tagungen und Treffen mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen italienischen Regionen und aus den deutschsprachigen Nachbarländern teilgenommen, um sich über deren Arbeitsweise zu informieren.

Themen und Anliegen

Insgesamt ist festzustellen, dass die Anzahl der Menschen, die sich an die Volksanwaltschaft wenden, weiterhin hoch bleibt. Zu Beginn ihrer Amtszeit, so Meyer, haben sich viele sogenannte Stammkundinnen und Stammkunden gemeldet, in der Hoffnung, die „Neue“ habe für ihr Anliegen eine bessere Lösung als ihre Vorgängerinnen - eine Erwartungshaltung, der sie meist nicht gerecht werden konnte.

Insgesamt gab es im Berichtsjahr 7.414 Kontaktaufnahmen mit der Volksanwaltschaft – 6.444 davon waren Beschwerden und 970 Beratungen. Wie bereits in den vorherigen Jahren entfiel der größte Anteil an Beschwerden mit knapp 33,5 Prozent auf die Gemeinden. Mit 21 Prozent lag die Landesverwaltung an zweiter und der Sanitätsbetrieb mit 14 Prozent an dritter Stelle. Dieser Trend hält sich auch im Jahr 2025.

GemeindenDer größte Anteil der Beschwerden gegen die Gemeinden (35 Prozent) betraf nach wie vor das Baurecht. Anfragen rund um Steuern und Gebühren stehen mit 18 Prozent an zweiter Stelle. Sie sind im Vergleich zum Vorjahr (29 Prozent) wesentlich zurückgegangen. Die Anfragen rund um Verkehrs- und Verwaltungsstrafen haben sich hingegen mit 11 Prozent im Vergleich zum Vorjahr nahezu verdoppelt. „Wir waren bezüglich der Geschwindigkeitsmessgeräte – der sogenannten Autovelox – und deren Homologisierung auch im Austausch mit dem Außenamt Rom, das uns regelmäßig über Neuerungen zu diesem Thema informiert hat“, erklärte Meyer.  Auch die Anfragen zu den Themen Lärm und Aktenzugang haben sich im Vergleich zu 2023 nahezu verdoppelt. Beschwerden über meldeamtliche Angelegenheiten gab es häufig in Bezug auf die Gemeinde Bozen. Erstmals in ihrer über 40-jährigen Geschichte wurde die Volksanwaltschaft von einer Mailänder Anwaltskanzlei gemeinsam mit der zuständigen Gemeinde vor dem Verwaltungsgericht verklagt, weil die Ombudsstelle den Aktenzugang im Rahmen der Überprüfung aufgrund unklarer Angaben nicht gewährt hatten. Das Urteil fiel zu Gunsten der Ombudsstelle aus.

Landesverwaltung Die Anfragen betrafen vor allem Mobilität und Wohnbau. Im Bereich Mobilität reichten die Themen von abgelehnten Pendlerbeiträgen und Schienenersatzverkehr über den Austausch von Autokennzeichen und die Förderung von Elektromobilität bis hin zu Fragen zum Südtirolpass; im Bereich Wohnbau wurde in erster Linie beanstandet, dass keine Beratungsgespräche mehr angeboten wurden und es somit zum Teil für die Bürgerinnen und Bürger große Unklarheiten gab. Beschwerden gab es auch zu den Modalitäten der Terminvormerkung, als die Beratungsgespräche wieder angeboten wurden; erste Anfragen kamen zudem zur Wohnbaureform.
Häufig gab es Beschwerden betreffend die Abteilung Personal, insbesondere zur späten Auszahlung der Abfertigungen. „Ich hoffe, dass sich diese mit dem geplanten Abkommen zwischen Landesverwaltung und INPS deutlich reduzieren werden“, so Meyer.
An vierter und fünfter Stelle standen Anfragen in Bezug auf Soziales und die Agentur für wirtschaftliche und soziale Entwicklung: Pflegeeinstufung, Kitas-Plätze, Landeskindergeld, Hausfrauenrente u.a.m. Zur Pflegeeinstufung habe es auch eine Aussprache mit dem zuständigen Landesamt gegeben. „Ich hoffe sehr, dass das diesbezüglich vor Kurzem verabschiedete Maßnahmenpaket sowie auch die neue Regelung zum Unterhaltsvorschuss effektiv Erleichterungen für die betroffenen Personen bringen“, hob Meyer hervor.
Die Volksanwaltschaft beschäftigt sich mit vielfältigen, komplexen und zum Teil auch sehr speziellen Rechtsfragen. Zum Beispiel hat sich die Volksanwaltschaft in Bezug auf das Wohnbauinstitut mit folgenden Problemen befasst: Ranglisten, Nachfolge in Wohnungen, Instandhaltungsarbeiten und der Möglichkeit vor Vertragsunterzeichnung, die Wohnung zu besichtigen und einen genauen Mietpreis zu erfahren.

DigitalisierungNicht alle Bürgerinnen und Bürger verfügen über die Möglichkeit und Fähigkeit, online einen Termin zu vereinbaren, um eine Frage zu stellen oder ein Problem zu beheben. Die Volksanwaltschaft hat auch Personen beraten, die weder über eine E-Mail-Adresse noch über ein Smartphone verfügten. Deshalb verweist die Volksanwaltschaft immer wieder darauf, dass trotz fortschreitender Digitalisierung auch eine herkömmliche Kontaktaufnahme weiterhin möglich sein sollte. In diesem Zusammenhang ist das Projekt der sogenannten Digi-Points zu begrüßen, das darauf abzielt, die digitalen Kompetenzen in der Bevölkerung zu steigern. Die Volksanwaltschaft hat Vorschläge ausgearbeitet, wie dieser Dienst der Südtiroler Bevölkerung noch näher gebracht werden könnte.

Sprechstunden – Für die Volksanwaltschaft selbst ist es wesentlich, eine möglichst unbürokratische und niederschwellige Beratung anzubieten. Sie selbst, so Volksanwältin Meyer, war 2024 in fast allen Bezirken unterwegs, um sich mit den Menschen vor Ort auszutauschen. Bei den Beschwerden erfolgte immerhin ein Drittel der Kontaktaufnahmen auf persönlichem Wege.

Euregioprojekt – Im Rahmen von „Fit4Co - Fit for Cooperation“ hat die Südtiroler Volksanwaltschaft gemeinsam mit der Patientenanwaltschaft von Tirol und der Volksanwaltschaft des Trentino ein Kooperationstandem mit dem Titel „Bürgernahe Gesundheit - Una salute a misura dei cittadini“ angemeldet. Ziel ist es, über Patientenrechte und die diesbezüglichen Anlaufstellen in der Europaregion zu informieren. In Zusammenarbeit mit der Selbsthilfe Tirol und dem Südtiroler Dachverband für Soziales und Gesundheit wurde eine Informationsbroschüre ausgearbeitet. Zudem wurde eine Veranstaltung organisiert, die am 26. Oktober, dem österreichischen Nationalfeiertag, in Innsbruck stattfinden wird. Am 17. Oktober werden diese Aktivitäten im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz in Bozen im Detail vorgestellt. „Eine gute Zusammenarbeit und ein regelmäßiger fachlicher Austausch innerhalb der Euregio ist mir aufgrund meiner Tätigkeit in der gemeinsamen Vertretung der Europaregion Tirol- Südtirol-Trentino ein Herzensanliegen“, sagte Meyer, die sich abschließend bei ihrem Team bedankte und unterstrich, dass es wichtig sei, die freien Stellen nachzubesetzen, die es derzeit aufgrund von Pensionierungen, Warteständen, bestandenen Auswahlverfahren und Umzügen ins Ausland gebe.

In der Folge präsentierte Priska Garbin, Verantwortliche der Antidiskriminierungsstelle, ihren Tätigkeitsbericht 2024: Garbin unterstrich, dass der verfassungsrechtliche Grundsatz, dass die Würde des Menschen unantastbar ist, als Maßstab für das Miteinander der Menschen sowie für politische und institutionelle Entscheidungen dienen sollte. Die Antidiskriminierungsstelle hat den Auftrag, dort zu intervenieren, wo Menschen aufgrund ihrer Identität benachteiligt werden, und das Gebot der Gleichbehandlung verletzt wird.

Im Jahr 2024 war die Antidiskriminierungsstelle 260-mal aktiv. 139-mal hat die Antidiskriminierungsstelle Menschen zu Diskriminierungsfragen beraten, rechtlich unterstützt und allgemein über Gleichbehandlung informiert. 48 Personen haben Diskriminierungsfälle gemeldet.

Die häufigsten Anfragen betrafen Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit und Rassismus. Dicht darauf folgten Anfragen von Menschen mit Behinderung.

Beratung

“Diskriminierung bedeutet”, so Garbin, “stets eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung, die aus einer strukturell benachteiligten Position heraus erfahren wird”. Besonders herausfordernd wird die Beratung oder Intervention dann, wenn den beteiligten Personen das bestehende Machtgefälle nicht bewusst ist – oder nicht anerkannt werden will.

Garbin listete einzelne Themenbereiche auf, die von der Antidiskriminierungsstelle behandelt wurden:

Ethnische Zugehörigkeit und Rassismus – Diskriminierungen aus diesem Bereich umfassen alle Lebensbereiche – von der Diskriminierung am Wohnungsmarkt bis zu Problemen mit dem Meldeamt. Die Antidiskriminierungsstelle hat solche Fälle lösen können. Ein Beispiel ist der Fall eines in Bozen zur Welt gekommenen Neugeborenen, welchem die Wohnsitzänderung verwehrt wurde, deshalb schien sein Wohnsitz für Monate in einem Arbeiterwohnheim auf. Dagegen hat die Antidiskriminierungsstelle Rekurs vor dem Regierungskommissariat gestellt. Ebenfalls nach Intervention der Antidiskriminierungsstelle und in Zusammenarbeit mit dem Gemeindenverband ist für Pflegehelferinnen, Sozialbetreuerinnen und Kinderbetreuerinnen aus Nicht-EU-Ländern die Pflicht abgeschafft worden, nach dem Abschluss der Schule für Sozialberufe das Original des Mittelschulzeugnisses vorzulegen, um in die Stammrolle aufgenommen zu werden.

Behinderung – Ein immer wiederkehrendes Thema sind Barrieren, architektonische und audiovisuelle aber auch das Sicherheitsthema, welches in Zusammenhang mit Menschen mit Behinderung so sehr in den Vordergrund gesetzt wird, dass Inklusion oft auf der Strecke bleibt. So hat sich eine junge Frau an die Antidiskriminierungsstelle gewandt, die nur für Einzelunterricht im Skifahren zugelassen wurde und nicht für einen Gruppenskikurs, wie sie eigentlich wollte. Nach einem Gespräch stimmte die Skischule dem Wunsch zu.

Homo-Bi-Transphobie Beschimpfungen, Bedrohungen, abfällige Witze: Eine homosexuelle Person, welche im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, hat sich aufgrund von wiederholten Belästigungen durch männliche Kollegen an die Antidiskriminierungsstelle gewandt. Was zunächst als „rauer Umgangston“ abgetan wurde, konnte durch die Intervention der Antidiskriminierungsstelle gestoppt werden.

Alter – Ein zentrales Thema ist die Digitalisierung, welche viele ältere Menschen ausschließt. Zudem überschneiden sich im Alter Diskriminierungen mit dem sozioökonomischen Status und den Lebensbedingungen, wie der Pflegebedarf der Menschen. Ein Beispiel ist der Fall eines italienischen Staatsbürgers, der ursprünglich aus Marokko kommt. Der 60-Jährige, bei dem ADHS diagnostiziert wurde, hält sich mit befristeten Jobs über Wasser. Das Zusammenkommen all dieser Faktoren bedingte, dass der Mann keine Arbeit mehr fand.

Religion – Diskriminierungen treten aufgrund von äußeren Merkmalen wie der Kleidung auf, etwa im Fall einer muslimischen Busfahrerin, welche aufgrund ihres Kopftuches beschimpft wurde – ein Beispiel für die Notwendigkeit religiöser Gleichbehandlung im Berufsleben.

Informations- und Bildungsarbeit zur Diskriminierungsprävention – Es geht der Antidiskriminierungsstelle darum, so Garbin, „Räume zu schaffen, damit Menschen, welche diskriminierungsgefährdet sind, ihre Rechte besser kennenlernen, um sich mit Vorurteilen und Stereotypen auseinanderzusetzen, aber auch, um sich über Herausforderungen und Chancen auseinanderzusetzen, welche mit Vielfalt verbunden sind“. Dazu veranstaltete die Stelle 61 Treffen und Vorträge – in Schulklassen, mit Schulführungskräften und im Netzwerk mit zivilgesellschaftlichen Organisationen. Zudem ist die Antidiskriminierungsstelle Partnerin verschiedener Projekte, darunter Breaking Stereotypes, Zero Discrimination Day mit People First, Netzwerk Gewaltprävention, Minderheitenmagazin Minet auf Rai Südtirol, Frauen helfen Frauen, Katholische Frauenbewegung zum Thema Sprache sowie Projekt Re-Start der Sozialgenossenschaft Savera.

Die Stellungnahmen und Fragen der Abgeordneten

Brigitte Foppa (Grüne) erkundigte sich bei der Volksanwältin nach einem Detail zum Thema Aktenzugang bzw. Transparenz in Gemeinden: Gemeinden seien oft nicht willig, Videoübertragungen zu machen, etwa von Gemeinderatssitzungen. Könne die Volksanwältin diesbezüglich tätig werden?
Madeleine Rohrer (Grüne) bemerkte u.a., die Volksanwältin habe im Bericht erwähnt, dass es für Partizipation keine Rechtsrahmen gebe - was könnten die Abgeordneten hier tun? Bezüglich Antidiskriminierungsstelle erkundigte sich die Abgeordnete danach, ob die Kontaktaufnahmen im Vergleich zum Vorjahr mehr oder weniger geworden seien.
Franz Ploner (Team K) erkundigte sich u.a. nach dem Einfluss des Mitarbeitermangels bei der Volksanwaltschaft auf die Bearbeitungszeit der Fälle. Beim Euregioprojekt stellte er eine Detailfrage zur praktischen Umsetzbarkeit.
Sandro Repetto (PD - Demokratische Partei) sagte u.a., er habe beobachtet, dass die Bürger unterschiedlichste Anfragen hätten. Im Bericht sei aufgezeigt worden, inwieweit die Gemeinden die Probleme in Bezug auf GIS bzw. Super-GIS und Leerstand gelöst hätten.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) unterstrich u.a., dass es notwendig sei, dass Menschen, die ein Problem mit der Gemeindeverwaltung haben, keine Problembürger seien. Es brauche oft einfach eine Rechtsberatung, mancher könne sich diese nicht leisten. Es brauch hier eine Schnittstelle zur öffentlichen Verwaltung. die eine Mittlerfunktion innehabe. Klarstellen wolle er, dass in Südtirol nicht nur Diskriminierungen anderer Ethnien stattfänden, sondern auch tagtäglich an Südtirolern - es entstehe oft das verzerrte Bild, dass Diskriminierung nur von Einheimischen ausgehe. 

Volksanwältin Veronika Meyer erklärte u.a., dass sich bis dato niemand wegen nicht vorhandener Videoübertragungen von Gemeinderatssitzungen an sie gewandt habe und es eine Anfrage zu einem partizipativen Prozess gegeben habe. Zur Mitarbeitersituation: Bürgeranliegen hätten Priorität, man mache Einschnitte bei Öffentlichkeitsarbeit und anderem. Es habe viele Anfragen zur grenzübergreifenden Gesundheitsversorgung gegeben; es bestehe hier ein Ermessensspielraum. Mit dem Euregioprojekt wolle man über die bestehenden Möglichkeiten informieren und Anlaufstellen angeben, die rechtlich beraten können. Die Anfragen zur GIS seien um ein Drittel gesunken, das hänge damit zusammen, dass die Situation den Bürgern klar sei. Man tausche sich zum Themenbereich aber regelmäßig mit dem Gemeindenverband und dem zuständigen Landesamt aus. Es sei wichtig, dass Bürger, die Anliegen hätten - gerade in Kleingemeinden -, nicht als Problembürger abtue - es sei wesentlich, dass die Volksanwaltschaft hier eine Mittlerrolle einnehme. Es gebe einen Schalter bei der Rechtsanwaltskammer, an dem kostenlose Erstgespräche angeboten würden. Die Volksanwaltschaft könne nicht Rechtsberatung bei komplexen privaten Rechtsproblematiken leisten - es fehlten die Ressourcen und es falle nicht in den Zuständigkeitsbereich.

Priska Garbin, Verantwortliche der Antidiskriminierungsstelle, sagte u.a., die Anzahl der von ihr behandelten Fälle sei gestiegen - das sage aber nichts über das Underreporting aus, dieses gebe es nach wie vor. Es sei schwierig, Diskriminierung sichtbar zu machen und im Bereich zu sensibilisieren. Es gebe so viele Typen von Diskriminierung und so viele Fälle, doch sie sei die einzige Mitarbeiterin der Stelle und tue, was sie könne. Die Aufgabe der Diskriminierungsstelle sei, Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit sichtbar zu machen - dazu zählten auch Diskriminierungen am Immobilienmarkt.


(VA/ADS/tres)

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