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Comunicaziuns de stampa
Defenüda zivica | 16.12.2011 | 13:43
Soziale Grundrechte müssen geschützt werden
Recht auf Arbeit, Bildung, Wohnen und Versorgung bei Krankheit und Versorgung im Alter – das sind nur einige der sozialen Grundrechte der Bürger der EU. Leider sieht es in der Praxis oft anders aus. Die Volksanwälte Italiens wollen in Zukunft für eine effizientere Umsetzung dieser sozialen Grundrechte sorgen.
Burgi Volgger beim Seminar in Bologna.
Die sozialen Grundrechte der EU müssen in Zukunft besser umgesetzt werden. Darauf haben sich die italienischen Volksanwälte auf einem Seminar des Volksanwaltes der Region Emilia Romagna in Bologna am Wochenende verständigt. Für das Land Südtirol und das Europäische Ombudsman Institut war Südtirols Volksanwältin Burgi Volgger vertreten. „Es geht uns darum, dass den Menschen grundlegende Lebensgüter wie Arbeit, Bildung, Wohnen oder auch Versorgung in besonderen Lebenssituationen wie Krankheit und Alter garantiert werden“ erklärt Volgger. Dabei wurde vor allem über eine bessere Umsetzung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union diskutiert. „Sie enthält die grundlegenden Rechte und Werte, die für eine menschenwürdige Existenz von der Gesellschaft als notwendig erachtet werden. Diese Rechte stehen allen Menschen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit offen“, so Volgger. Sie stehen allen Menschen, also auch Ausländern und Staatenlosen offen. „Es ist Aufgabe der italienischen Volksanwälte, diese sozialen Grundrechte in konkrete Grundsätze umzuwandeln und sie so für die Bürger in ihrem Alltag lebendig werden zu lassen“, sagt Volgger.
Soziale Grundrechte besser umsetzen
Vor allem das Recht auf Arbeit, Bildung, Wohnen und Krankenversorgung sind Rechte, die die Bürger täglich im Umgang mit Verwaltung in Anspruch nehmen können.„Auf diesem Gebiet gibt es eindeutig eine gemeinsame Grundlage für die Arbeit der italienischen Volksanwälte“, ist Volgger überzeugt. Der Europarat, das Europäische Parlament und nicht zuletzt die Generalversammlung der Vereinten Nationen unterstreichen in grundlegenden Empfehlungen und Resolutionen die Rolle der Volksanwälte beim Schutz der Menschenrechte und der Wahrung der sozialen Grundrechte.
Die 14 regionalen italienischen Volksanwälte waren sich einig, dass das Konzept einer „guten Verwaltung“ nicht nur als eine Reihe von Rechtsnormen verstanden werden soll, sondern auch als über die Rechtmäßigkeit hinausgehendes Konzept von Gerechtigkeit und Fairness.
Zukunftsaussichten der Volksanwälte in Italien
Als EOI Präsidentin ist Volgger der Meinung, dass„alle Kräfte zu bündeln sind, damit - so wie in ganz Europa üblich - endlich ein nationaler Volksanwalt eingerichtet wird. Zusätzlich sollen bei der Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folterkonvention OPCAT die Volksanwälte formell mit der Aufgabe des Menschenrechtsschutzes betraut werden.
„Nur mit diesen zwei Maßnahmen kann das italienische Ombudsmanwesen grundlegend gestärkt werden und nur unter diesen Voraussetzungen können die italienischen Volksanwälte die Grundrechte und Menschenrechte wirksam schützen“, ist Volgger überzeugt.
(MCbv)