Südtiroler Landtag

Erste Zwischenbilanz

Im Abschlussbericht 1988 zog Steger nach den ersten drei Jahren eine erste Zwischenbilanz. Die Einrichtung sei laut Steger „absolut positiv aufgenommen worden und auf jeden Fall eine Bereicherung für das Land“. Einige Missstände gelte es aber unbedingt noch zu beseitigen. Der Schritt zum Volksanwalt dürfe von den Behörden nicht als Affront angesehen werden und dem Bürger folglich eher Schaden als Nutzen bringen. Außerdem stört er sich am Verhalten, das teilweise von den Landesangestellten an den Tag gelegt wird. Er schreibt deshalb: „Ist der Beamte für den Bürger da, oder umgekehrt? Immer wieder werden Klagen laut, dass sich Beamte schroff und ungebührlich gegenüber den Bürgern verhalten. Dem müssen die Amtsdirektoren Einhalt gebieten.“ Wiederum prangert Steger das nicht zeitgemäße Volksanwaltsgesetz an. Besonders Art. 2 (passives Interventionsrecht) und Art. 3 (die bürokratische Vorgehensweise) sollten schnellstmöglich abgeändert werden. Viele halten den Volksanwalt auch im dritten Jahr seit der Einführung für einen Gratis-Anwalt und kontaktieren ihn wegen Streitigkeiten bei privaten Angelegenheiten. Man wolle Antworten bei ungelösten Streitigkeiten bei Grenzfragen, Ersitzungsfragen, Pachtfragen, Fragen der Vormundschaft und ähnliches mehr. Steger verwies die Bürger an die hierfür zuständigen Stellen.

Steger spricht sich dafür aus, die Zahl der Landesgesetze zu reduzieren, da, vor allem auch durch die vielen Novellierungen, Übersicht und Einsicht erschwert sind. Die Texte sollten zudem einfacher und einheitlicher gehalten werden. Als negatives Beispiel hierfür erwähnt er immer wieder den Bereich Urbanistik und Wohnbau.
Die Errichtung der Volksanwaltschaft war auch eine indirekte Folge des Paketabschlusses bzw. der vielfältigen Kompetenzen, die dem Land vom Staat und der Region übertragen wurden. Steger verglich die Landesverwaltung deshalb gerne mit einem Handwerksbetrieb, der sich binnen einiger Jahre zu einem Industriebetrieb gemausert hat, inklusive des hohen Personalstandes. 6500 Angestellte zählte die Landesverwaltung damals. So ein „Wachsen“ geht natürlich nicht immer reibungslos ab. Es komme zwangsläufig zu Schwierigkeiten und Unübersichtlichkeiten bei den Verteilungen der  Kompetenzen. Steger begrüßte deshalb die Reform der Landesverwaltung, die 1989 in den ersten Ansätzen umgesetzt wurde.

30 Jahre Volksanwaltschaft in Südtirol

30 Jahre Volksanwaltschaft in Südtirol

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