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Pressemitteilungen

Volksanwaltschaft | 14.05.2019 | 11:28

Südtiroler Volksanwältin blickt auf fünf Jahre zurück und stellt Tätigkeitsbericht 2018 im Südtiroler Landtag vor

Über 1.000 Beschwerden, 5.140 Beratungen: Zwei Zahlen aus dem Tätigkeitsjahr 2018 von Volksanwältin Gabriele Morandell, die in ihrer fünfjährigen Amtszeit insgesamt über 20.000 Beratungen aufzuweisen hat. Vier Kernthemen: Die Mediationstätigkeit der Volksanwaltschaft, der Bürokratiedruck, die Risiken der Digitalisierung und die Informationen für die Patienten. Der Tätigkeitsbericht wird um 14:30 Uhr dem Landtag vorgestellt.

Volksanwältin Morandell zieht Bilanz über 5 Jahre Amtszeit (Foto: Landtag/ Werth)ZoomansichtVolksanwältin Morandell zieht Bilanz über 5 Jahre Amtszeit (Foto: Landtag/ Werth)

6.164 Menschen wandten sich 2018 an das Büro der Volksanwaltschaft. „Dies macht deutlich, wie wichtig die Einrichtung ist und welche große Zahl an Menschen mit dieser Einrichtung Objektivität, Neutralität und Durchsetzungsfähigkeit verbinden“, freut sich Morandell.

Die Anzahl der Beschwerden ist im Jahr 2018 gegenüber dem Jahr 2017 leicht angestiegen und hat die 1000er Schwelle erstmals übersprungen (hier der Tätigkeitsbericht 2018). Sehr hoch ist der Anzahl an Beratungen, welche sehr gerne von den Bürgern in Anspruch genommen werden und jährlich beträchtlich zunehmen. Die Zahl lag im Jahr 2014 bei  2.616 Beratungen, die dann bis ins Jahr 2018 auf fast das Doppelte, nämlich auf 5140 Beratungen anwuchs.

„Zu erklären ist diese Nachfrage an Beratungen wahrscheinlich durch den angestiegenen  Bekanntheitsgrad der Volksanwaltschaft in Südtirol“, so Morandell. „Ich glaube, dass vor allem das monatliche Beraterradio und die Rubriken in der Tageszeitung Alto Adige viel dazu beiträgt, dass die Bürgerinnen und Bürger genauer erkennen bei welchen Themen die Volksanwaltschaft weiterhelfen kann und somit die Hemmschwelle zur Einrichtung gesenkt werden konnte.

Die meisten Beschwerden, 32,8 Prozent, betrafen auch 2018 die Gemeinden, 20 Prozent die Landesverwaltung und 17 Prozent den Sanitätsbetrieb.

„Es geht bei meiner Arbeit nicht darum Unzufriedenheit zu generieren, sondern vielmehr darum die bestehenden Schwierigkeiten und Unzufriedenheiten mit der öffentlichen Verwaltung aufzugreifen, zu klären und zu vermitteln, denn vieles läuft in der öffentlichen Verwaltung ja auch gut,“ erklärt Morandell.  

Rückblickend auf den auslaufenden Fünfjahresauftrag können folgende Erfolgszahlen vorgelegt werden: Insgesamt gab es 20.258 Beratungen, es wurde 5133 Beschwerden bearbeitet und es wurden 676 Sprechtage in den Außenstellen abgehalten. Morandell wurde zudem zu 72 Vorträge zu unterschiedlichen Schwerpunktthemen eingeladen. Auf RAI Südtirol gab es in dieser Zeit 34 Beraterradios für die Bürgerinnen und Bürger und 97 Mal erschien eine Rubrik der Volksanwältin in der Tageszeitung Alto Adige.

Morandell sprach zudem über vier wichtige Themen, die einen besonderen Stellenwert bei der Arbeit eingenommen hatten.

  1. Die Volksanwältin hat in der      Konfliktbewältigung zwischen Bürger und öffentlicher Verwaltung eine ganz      zentrale Rolle. Durch das Einschreiten      und die Vermittlung der Volksanwältin ist und war es immer wieder möglich,      Konflikte zu durchbrechen und durch die neutrale Vermittlungstätigkeit      deeskalierend auf das Geschehen einzugreifen.  Eine      Lösung ist ohne eine dritte außenstehende Person, welche beruhigend und mit      klarem Kopf agiert, oftmals nicht möglich.  Durch die      aufsteigende Nervosität und gegenseitige Schuldzuweisung ist es in vielen      Fällen von beiden Seiten nicht mehr möglich, das Handeln richtig      abzuschätzen und den Konflikt im Einvernehmen zu beenden. In solchen      Situationen spielt die Volksanwältin eine sehr wichtige und zentrale      Rolle. Sie kann in vielen Fällen      objektiv nach Lösungen suchen, mit beiden Parteien ins Gespräch kommen und      die nötige Unterstützung für ein einvernehmliches Ergebnis bieten. Letztendlich      ist der Einsatz der unabhängigen Volksanwaltschaft nicht nur zum Wohle des      Bürgers, sondern auch, und dies sollte nicht vergessen und unterschätzt      werden, zum Wohle der öffentlichen Verwaltung. 
  2. Ein Schwerpunkt der früheren Landesverwaltung war      zudem der Abbau der Bürokratie und      die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren.  Leider – so glaubt Morandell - ist in      diese Richtung in den letzten 5 Jahren viel zu wenig unternommen worden      und die Belastung für den Bürger hat in vielen Fällen auch zugenommen. In      diese Richtung muß in den nächsten Jahren dringend gearbeitet werden,      sodass die Bürgeranliegen schnell und transparent bearbeitet werden      können. Zu erkennen war immer wieder, dass Bürger an den bürokratischen      Hürden bei Ansuchen scheitern und aufgrund einer Unachtsamkeit oder eines      Fehlers vom Genehmigungsverfahren ausgeschlossen wurden. Weniger      Bürokratie bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger nicht nur die      Reduzierung der Anzahl an Dokumenten und Unterlagen, die vorgelegt werden      müssen, sondern vor allem eine korrekte und gute Zusammenarbeit mit der      öffentlichen Verwaltung, eine Kommunikation auf Augenhöhe und      Vertrauen in die Büger. 
  3. Die fortschreitende      Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung bringt sicherlich sehr      viel Positives und Neues für die Bürgerinnen und Bürger mit sich. Viele      Verfahren können heute schon bequem von zu Hause aus beantragt werden. Diese      Digitalisierung nimmt aber keine Rücksicht auf das Alter, die Fähigkeiten      und das technische Verständnis der Bürger. Die neue technische      Entwicklung, die durchaus nützlich und erstrebenswert ist, birgt das große      Risiko, dass die sogenannten „schwächeren Gesellschaftsschichten“ den      Anschluss schlichtweg verpassen.  Bereits      heute sind diese bei unterschiedlichen Verfahren nicht mehr in der Lage      selbst den digitalen Antrag zu stellen und sind somit gezwungen sich der      Patronate zu bedienen, deren Dienstleistung natürlich auch bezahlt werden      muss. Das Handeln der öffentlichen      Verwaltung ist für den „kleinen Bürger“ somit weit weg, undurchsichtig      und, durch den fehlenden persönlichen Kontakt, abstrakt und mit einer      Portion Angst und Unsicherheit verbunden. 
  4. In Südtirol gab und gibt es sehr wenige Informationen für Patienten      betreffend ihre Patientenrechte. Im Gegenzug dazu sind Österreich und      Deutschland sehr fortschrittlich und der Patient findet dort seit vielen      Jahren aktive „Patientenanwälte“, die als unabhängige Anlaufstellen für      alle Bürger zur Verfügung stehen. Morandell erkannte alsbald diese      Informationslücke und initierte, gemeinsam mit Patientenvereinigungen,  aber auch mit dem Sanitätsbetrieb und dem Assessorat für Gesundheit, einen      Austausch um diesen       Informationsrückstand der Südtiroler Patienten zu verringern.      Ergebnis dieses Austausches war eine kleine Broschüre      mit verschiedensten Informationen für Patienten. Eine erste Ausgabe      wurde auf Wunsch der Südtiroler Ärztekammer nochmals gemeinsam überarbeitet und verbessert, sodass      voraussichtlich noch vor dem Sommer eine zweite, gemeinsam erarbeitete      Broschüre  für die Südtiroler      Patienten erscheinen wird.

Der Tätigkeitsbericht, der heute um 14:30 Uhr dem Landtag vorgestellt wird, ist auf der Internetseite der Volksanwaltschaft abrufbar. (www.volksanwaltschaft.bz.it)


(AM)

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