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Wo wir nicht helfen können

Die Gerichte sind unabhängige Einrichtungen des Staates und deshalb hat die Volkanwaltschaft keine Möglichkeit richterliche Entscheidungen zu überprüfen.

In privatrechtlichen Fragen (Familien-, Nachbarschafts-, Erb-, Miet- und Arbeitsrecht, Schadenersatz, Konsumentenschutz, Vertragsauslegung etc.) können wir nicht für Sie tätig werden.

Auch private Unternehmen wie z.B. Banken und Versicherungen unterliegen nicht der volksanwaltschaftlichen Kontrolle.

Ebenfalls nicht zuständig ist die Volksanwaltschaft für strafrechtliche Angelegenheiten.

Wir sind kein "öffentlicher Rechtsanwalt" und können Beschwerdeführer anwaltlich nicht vertreten. Im Zweifelsfall rufen Sie uns einfach an. Wir sind bemüht, Sie an die zuständige Stelle weiterzuleiten.