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Pressemitteilungen

Volksanwaltschaft | 15.02.2010 | 11:18

Landesgesetz im Amtsblatt

Das Landesgesetz vom 4. Februar dieses Jahres mit der Nummer 3, betreffend die "Volksanwaltschaft des Landes Südtirol", ist im Beiblatt Nr. 1 zum Amtsblatt Nr. 6 vom Dienstag, dem 9. Februar, veröffentlicht worden und trat am Tage nach seiner Kundmachung in Kraft.

Das Gesetz sieht unter anderem eben diese Veröffentlichung im Amtsblatt der Region vor, außerdem eine Frist zur Einreichung von Bewerbungen sowie die Voraussetzungen dafür, eine Anhörung der Kandidatinnen und Kandidaten und die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages bei der Wahl. Außerdem legt das Gesetz die Zuständigkeiten der Volksanwaltschaft fest, schreibt eine engere Zusammenarbeit mit den Gemeinden und anderen Behörden vor und setzt die Vergütung des Amtsinhabers bzw. der Amtsinhaberin herab, welche jeweils für den Zeitraum von sechs Jahren gewählt werden.

(mac)

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