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Pressemitteilungen

Volksanwaltschaft | 06.06.2008 | 11:02

25 Jahre Südtiroler Volksanwaltschaft

„Ihr gutes Recht“ – Vademecum für den Umgang mit Behörden

Das Vademecum für den BehördengangZoomansichtDas Vademecum für den Behördengang

Die Wiege des Volksanwaltes oder Ombudsman, wie er in Skandinavien genannt wird, ist Schweden. Ombudsman bedeutet auf Schwedisch Vertrauensperson. Vor zwei Jahrhunderten wählte das schwedische Parlament eine Vertrauensperson, welche im Wesentlichen die Aufgabe hatte, die Beamten des Königs zu kontrollieren und die BürgerInnen vor der Willkür der Beamten zu schützen. Das Amt des Volksanwalts hat heute weltweit große Bedeutung und ist auch in Südtirol ein Garant für eine moderne, effiziente und bürgerfreundliche Verwaltung. Nach dem zweiten Weltkrieg führten die Länder Europas nach und nach die Figur des Volksanwaltes ein, um die Demokratie zu stärken. In Großbritannien wird der Parlamentary Commissioner eingerichtet, in Deutschland der Bürgerbeauftragte, in Österreich der Volksanwalt, in Frankreich der Mediateur, in Spanien der Defensor del pueblo und in Italien der Difensore civico.

In Südtirol wird aufgrund des Landesgesetzes Nr. 15 vom 9.Juni 1983 Heinold Steger zum ersten Volksanwalt Südtirols gewählt. Unter Volksanwalt Werner Palla werden die Aufgaben des Volksanwaltes mit dem Landesgesetz Nr. 14 vom 10. Juli 1996 erweitert.

Die steigende Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die vorsprechen – über 3.000 neue Fälle im Jahr 2007, rund 370 mehr als im Jahr davor –, zeigt, dass die Volksanwaltschaft wesentlich dazu beiträgt, die Beziehung zwischen dem Bürger und der öffentlichen Verwaltung zu verbessern. Volksanwältin Burgi Volgger konnte mit Freude feststellen, dass die Volksanwaltschaft bei der Bevölkerung Vertrauen genießt und bei den Behörden auf breite Akzeptanz stößt – wie auch eine Erhebung des Landesinstituts für Statistik ergeben hat.

Die Geschichte der Südtiroler Volksanwaltschaft hat ein paar wichtige Eckdaten (siehe unten), vor allem aber ist es die Geschichte der vielen Menschen, die mit ihren Anliegen, Sorgen und Beschwerden zu uns kamen und denen wir in den allermeisten Fällen auch helfen konnten.

Deshalb ist der 25. Geburtstag ein guter Anlass, das kleine Handbuch „Ihr gutes Recht im Umgang mit Behörden“ herauszugeben. Es soll den Bürgerinnen und Bürgern in einer klaren, einfachen und allgemein verständlichen Sprache eine Hilfe im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung anbieten: Was sie von der Verwaltung erwarten können, was die Verwaltung beachten und was sie vermeiden muss, und wie die Bürger sich im Notfall wehren können.

Diese guten und notwendigen Grundsätze für eine bürgernahe Verwaltung beruhen auf der italienischen Verfassung, Gesetzen des Landes, des Staates und der EU sowie dem europäischen Kodex für gute Verwaltungspraxis. Sie wurden in einem übersichtlichen Vademecum zusammengefasst, das man jederzeit, auch bei Behördengängen, mit sich tragen kann.

Die Broschüre, die auf Deutsch, Italienisch und Ladinisch erhältlich ist, wurde von Hanspeter Demetz illustriert und wird mit der Monatszeitschrift „Das Land Südtirol“ verschickt, die ladinische Ausgabe mit der „Usc di Ladins“. Sie kann auch jederzeit unter www.volksanwaltschaft.bz.it angefordert werden.

 

Eckdaten zur Geschichte der Südtiroler Volksanwaltschaft

1983               Einführung der Volksanwaltschaft mit Landesgesetz vom 9.Juni 1983, Nr. 15

1985               Einsetzung des 1. Südtiroler Volksanwaltes Dr. Heinold Steger

1988               Erweiterung der Befugnisse mit Landesgesetz vom 18. August 1988, Nr. 33 Art.15 im Sanitätsbereich

1996               Neues Volksanwaltschaftsgesetz vom 10. Juli 1996, Nr. 14


(AM)

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