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Pressemitteilungen

Volksanwaltschaft | 03.10.2005 | 16:51

Jugendanwalt – eigenständig oder eingebunden?

Tagung mit Volksanwälten aus Italien, Österreich und der Schweiz. Viele Referenten sprachen sich für die Einbindung in die Volksanwaltschaft aus, alle für eine eigenständige und jugendgerechte Arbeitsweise.

Tagung der VolksanwaltschaftZoomansichtTagung der Volksanwaltschaft

Vor dem Hintergrund der Diskussion um eine Kinder- und Jugendanwaltschaft in Südtirol wurde heute Vormittag im Palais Widmann eine Tagung über die Erfahrungen der Volksanwaltschaften in anderen Ländern und Regionen abgehalten: „Volksanwaltschaften in Europa – Zukunftsperspektiven für Südtirol“.
Braucht Südtirol einen eigenen Anwalt für Kinder und Jugendliche oder soll dieser Bereich ein weiterer Schwerpunkt in der Tätigkeit der Volksanwaltschaft werden? Namhafte Experten aus dem In- und Ausland berichteten darüber, wie die Aufgabenbereiche in ihren Ländern aufgeteilt sind.

Elisabeth Harasser, Kinder- und Jugendanwältin von Tirol, bezeichnete es als Kernpunkt, dass es für Kinder und Jugendliche eine einzige, niederschwellige Anlaufstelle gebe. Egal ob man die Jugendanwaltschaft innerhalb oder außerhalb der Volksanwaltschaft ansiedle, die Aufgabenbereiche seien jedenfalls verschieden. Barbara Soder von der Tiroler Patientenvertretung gebe es Überschneidungen mit der Tätigkeit der Volksanwaltschaft. Wichtig sei, dass für die Betroffenen klar ist, an wen sie sich wenden können. Peter Kostelka, Volksanwalt von Österreich und Europa-Vorsitzender des Internationalen Ombudsmann-Instituts, sah Probleme in der Trennung verschiedener Spezialanwaltschaften. Die Aufgaben seien so eindeutig nicht trennbar, außerdem sollte man die Vorteile der verschiedenen Einrichtungen gemeinsam nutzen können.

Für Francesco Milanesi, Jugendanwalt von Friaul Julisch Venetien, braucht es vor allem ein staatliches Rahmengesetz, das die Aufgaben eines Jugendanwalts genauer definiert. Wichtig sei, dass er autonom arbeiten könne, aber das könne er auch innerhalb der Volksanwaltschaft; schließlich gehe es auch um eine rationelle öffentliche Verwaltung. Wenn die Aufgabenstellung von Jugend- und Volksanwaltschaft so verschieden sei, könne das auch ein Anlass sein, die Funktion der Volksanwaltschaft zu überdenken. Eigene Sektorenanwälte schwächen die Volksanwaltschaft und unterliegen stärker dem Druck der jeweiligen Lobbys , meinte hingegen Giorgio Morales, Volksanwalt der Toskana und Mitglied der italienischen Volksanwältekonferenz. Der Schutz der Minderjährigen gehört laut Gesetz bereits zu den Aufgaben eines Volksanwalts. Auch Markus Kaegi, Ombudsmann des Kantons Zürich und Präsident des Europäischen Ombudsmann-Instituts, äußerte sich gegen die Einrichtung von Sektorenanwaltschaften. Ein Ombudsmann vertritt einen Jugendlichen in einem konkreten Fall; die Vertretung von Gruppeninteresses sei Sache der Politik und der Verbände.
Südtirols Volksanwältin Burgi Volgger zeichnete das Bild vom „gemeinsamen Haus“, in dem alle Anlaufstellen für die Anliegen der Bürger beherbergt sind: „Ich möchte vermeiden, dass wir die Bürger von einer Stelle zur anderen schicken.

Die gut besuchte Tagung, zu der Landtagspräsidentin Veronika Stirner Brantsch und Volksanwältin Burgi Volgger geladen hatten, wurde von zahlreichen Interessierten verfolgt, darunter Mitarbeitern von Anlauf- und Beschwerdestellen, Jugendrichtern und Landtagsabgeordneten. Der Landtag wird sich möglicherweise schon in wenigen Monaten mit einem Gesetz zum Kinder- und Jugendanwalt befassen.
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Foto: Landtag/Wolf

(AM)

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